Der Bundesrat hat heute den sächsischen Gesetzentwurf zum verbesserten strafrechtlichen Schutz von kommunalen Amts- und Mandatsträgern beschlossen. Die Länderkammer macht damit den Weg für das weitere Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene frei.

Nach dem klaren Votum der Länder für den Gesetzentwurf aus Sachsen wird nun die Bundesregierung mit einer Stellungnahme die sächsische Initiative für das weitere parlamentarische Verfahren dem Deutschen Bundestag zuleiten. Über den Vorschlag einer entsprechenden Reform des Strafrechts wird nach den Beratungen in den Fachausschüssen dann das Plenum des Deutschen Bundestages final abstimmen.

Justizministerin Katja Meier: „Ich freue mich, dass der Bundesrat heute den sächsischen Gesetzentwurf zum Schutz vor politisches Stalking gegen kommunale Amts- und Mandatsträger mit einer deutlichen Mehrheit beschlossen hat. Damit machen die Länder sehr deutlich, dass die vielen ehrenamtlichen Engagierten in den Kommunen zukünftig durch das Strafrecht und den Staat besser geschützt werden sollen.

Wer sich vor Ort für seine Gemeinde engagiert und Verantwortung übernehmen möchte, muss darauf vertrauen können, dass der Staat dieses demokratische Engagement nicht nur anerkennt, sondern auch effektiv schützt. Lassen wir nicht zu, dass Bedrohungen wie das politische Stalking unsere kommunale Demokratie gefährden.“

Kern des Gesetzesvorhabens ist die Schaffung eines neuen Straftatbestands der Beeinflussung von Amts- und Mandatsträgern durch sog. politisches Stalking. Damit sollen Entscheidungsträger gerade auch auf kommunaler Ebene vor einer Einflussnahme durch bedrohliche Übergriffe in ihr Privatleben geschützt werden. Bislang straflos gebliebene Fälle, in denen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bis zu deren Rücktritt immer wieder eingeschüchtert und angegriffen wurden, sollen damit durch das Strafrecht besser erfasst werden.

Mit einem effektiveren Schutz von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern auf allen Ebenen sollen Bürgerinnen und Bürger auch darin bestärkt werden, sich für den Staat und die Gesellschaft zu engagieren. Wer sich für unser Gemeinwohl einsetzt, muss sich auch auf den Schutz des Staates verlassen können. Gerade vor Ort in den Gemeinden und Landkreisen muss dieser Schutz besser gewährleistet werden.

Die für die Demokratie notwendige politische Auseinandersetzungen werden davon nicht berührt. Wer jedoch Menschen, die für den Staat Verantwortung übernommen haben, im Privaten persönlich angreift oder einzuschüchtern versucht, dem sollen klare Grenzen aufgezeigt werden.

Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus vor, zwei bereits bestehende Straftatbestände, die bisher nur Verfassungsorgane und deren Mitglieder auf Bundes- und Landesebene vor Nötigungen schützen, auf die kommunale und europäische Ebene zu erweitern. Dadurch soll der großen Bedeutung von Entscheidungen in den Gemeinderäten und in der europäischen Gesetzgebung für den demokratischen Rechtsstaat Rechnung getragen werden.

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