Der Bund stellt erneut Mittel zur Verfügung, um den Erhalt kulturell bedeutsamer Denkmale in ganz Deutschland zu unterstützen. Mittwoch (3. Juli 2024) hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages rund 47,5 Millionen Euro dafür aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm DS XIII bereitgestellt, darunter knapp 4,1 Millionen Euro für Denkmale in Sachsen. Der Freistaat kofinanziert die Bundesförderung mit Landesmitteln in Höhe von 3,5 Millionen Euro – eine Voraussetzung für die Entscheidung des Bundes.

Damit werden Sanierungsarbeiten an 11 bedeutsamen Denkmalen im Freistaat Sachsen möglich. Unter ihnen sind neben Schlössern, Rittergütern und Kirchen, wie die Leipziger Nikolaikirche und der Herrnhuter Kirchensaal auch der sogenannte Kohlrabizirkus in Leipzig sowie Gleisanlagen des Bahnbetriebswerks in Chemnitz-Hilbersdorf, als besonderes Denkmal der Industriegeschichte.

Dazu Staatsminister Thomas Schmidt: „Ich freue mich sehr, dass der Erhalt wichtiger sächsischer Kulturdenkmale mit einer so hohen Summe an Bundesmitteln bedacht wird. Mein Dank gilt den sächsischen Bundestagsabgeordneten, die sich für die Fördermittel auch in Zeiten knapper Kassen eingesetzt haben. Mit der Kofinanzierung des Freistaates stehen für die zur Förderung ausgewählten Denkmale aus Sachsen insgesamt rund 7,6 Millionen Euro zur Verfügung.“

Staatsminister Schmidt weiter: „Auf die Vielfalt unserer Denkmallandschaft sind wir stolz. Wir queren sie beim Arbeitsweg, bestaunen sie im Urlaub. Denkmale sind mehr als nur Steine oder Statuen – sie sind ein lebendiges Zeugnis unserer Geschichte und Symbol für die kulturelle Identität einer Region. Damit schaffen sie Heimat, Verbundenheit und Identität. Bewusst oder unbewusst nehmen sie Raum im Alltag der Menschen vor Ort ein und prägen das kollektive Gedächtnis. Mit der Förderung schaffen wir genau das zu bewahren.“

Hintergrund

Der Bund unterstützt mit dem „Denkmalschutz-Sonderprogramm“ den Erhalt von für das nationale Erbe bedeutsamen Denkmalen. Die Denkmalschutz- Sonderprogramme werden in unregelmäßigen Abständen aufgelegt – in diesem Jahr zum dreizehnten Mal. Voraussetzung für die Bundesförderung ist eine Kofinanzierung in entsprechender Höhe durch die Länder. Die Bewilligung erfolgt durch das Landesamt für Denkmalpflege.

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