Mit dem heute im Sächsischen Amtsblatt veröffentlichten neuen Förderaufruf setzt der Freistaat Sachsen seine erfolgreiche Validierungsförderung fort. Mit der systematischen Aufbereitung vielversprechender Forschungsergebnisse sollen Wertschöpfungspotenziale der exzellenten sächsischen Forschungslandschaft gehoben werden, so dass auch die sächsische Wirtschaft noch stärker von diesen profitieren kann.

Der mittlerweile fünfte Förderaufruf erfolgt im Rahmen des sogenannten Programm-Moduls der Validierungsförderung. Neben sächsischen Universitäten und Hochschulen, die bereits im vorherigen Aufruf zum Kreis der möglichen Antragsteller zählten, können sich nun auch Forschungseinrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft, Helmholtz-Zentren und Max-Planck-Institute mit Sitz in Sachsen bis zum 30. September 2024 um eine Förderung bewerben. Die Bewerbung erfolgt digital über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB).

Die Förderentscheidung wird im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens erfolgen. Die geförderten Einrichtungen können mit einem eigenverantwortlich zu verwaltenden Budget in Höhe von bis zu vier Millionen Euro die für eine wirtschaftliche Verwertung vielversprechendsten Forschungsergebnisse auswählen und validieren. Hierfür steht ein Fördermittelbudget von insgesamt zwölf Millionen Euro zur Verfügung. Die Projekte sollen im Januar 2025 starten und haben eine Laufzeit von bis zu 46 Monaten.

Wirtschaftsminister Martin Dulig: „Das Programm-Modul der Validierungsförderung ist ein wichtiger Baustein zur Intensivierung des Technologietransfers von der Wissenschaft in die Wirtschaft. Denn erst, wenn neues Wissen in Produkte und Dienstleistungen umgesetzt wird, entstehen Innovationen. Die Validierungsförderung trägt so auch langfristig zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Wirtschaft bei.“

Hintergrund: Validierungsförderung

Mit der Validierung soll die technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit der Forschungsergebnisse untersucht und nachgewiesen werden. Das soll die Lücke zwischen den auf der Forschungsseite bereitgestellten Ergebnissen und den auf Seiten der Wirtschaft erforderlichen Informationen zu deren Nutzung verringern.

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) hat am 10. August 2020 die Richtlinie zur Förderung der Validierung von Forschungsergebnissen („RL Validierungsförderung“) verabschiedet. Diese wurde am 17. Januar 2023 neu gefasst als „FRL Validierungsförderung EFRE 2021–2027“. Die Förderung erfolgt im Wettbewerbsverfahren im Rahmen von Förderaufrufen.

  • Erster Förderaufruf („Einzelprojekt-Modul“, 2020): Förderung von 28 Vorhaben mit insgesamt fünf Millionen Euro
  • Zweiter Förderaufruf („Programm-Modul“, 2021): Förderung von Programmen der TU Freiberg, HTW Dresden und TU Dresden mit insgesamt vier Millionen Euro
  • Dritter Förderaufruf („Einzelprojekt-Modul“, 2023): Förderung von 25 Vorhaben mit insgesamt knapp fünf Millionen Euro
  • Vierter Förderaufruf („Einzelprojekt-Modul“, 2023): Insgesamt sieben Wertungsrunden mit jeweils fünf Millionen Euro Zuschüssen für Projekte im Zeitraum Mai 2024 bis November 2028.

Unterschied zwischen dem Einzelprojekt- und dem Programm-Modul

  • Projekt-Modul: Gefördert werden (Einzel-)Projekte zur Validierung von Forschungsergebnissen von Forschungseinrichtungen (Laufzeit 18 Monate), über deren Auswahl das SMWA (gemeinsam mit dem SMWK und der SAB) im Wettbewerbsverfahren entscheidet.
  • Programm-Modul: Gefördert werden Projekte, bei denen die Forschungseinrichtungen ein systematisches Validierungsmanagement aufbauen und im Rahmen eines definierten Budgets selbstständig über die Auswahl zu validierender Forschungsergebnisse entscheiden können (Laufzeit 46 Monate).

Im Einzelprojekt-Modul wird die Förderung der Validierung eines Forschungsergebnisses beantragt, während im Programm-Modul die Forschungseinrichtungen selbst über die Auswahl mehrerer zu validierender Forschungsergebnisse entscheiden.

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