Um den Transfer neuer Forschungsergebnisse in die Wirtschaft zu verstetigen, hat das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) den Förderbaustein „Patentverwertung durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen“ der Richtlinie Landes-Technologieförderung angepasst. Damit will Sachsen seinen Technologie- und Wissensvorsprung sichern und die bereits geschaffenen Strukturen festigen.
„Der Freistaat setzt auf das hohe Innovationspotenzial sächsischer Forschungsergebnisse. Für zukünftige Transfererfolge ‘Made in Saxony‘ ist es notwendig, wirtschaftlich relevante Forschungsergebnisse frühzeitig zu erkennen, schutzrechtlich zu sichern und gezielt zu vermarkten“, sagt Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig und erklärt weiter: „Der Freistaat stellt damit eine verlässliche Förderung für den Wissens- und Technologietransfer bereit, von der insbesondere der Transferverbund SachsenPatent mit bis zu 1,8 Millionen Euro Förderung profitiert.“
Das sächsische Kabinett hat dafür in seiner Sitzung vom 18. Juni 2024 grünes Licht gegeben. Die überarbeitete Richtlinie ist am 5. Juli 2024 in Kraft getreten.
Aus einem 2023 veröffentlichten Ranking des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) ist die Technische Universität Dresden als patentstärkste Hochschule Deutschlands hervorgegangen. Das IW analysierte dafür die Zahl der Patentanmeldungen der Jahre 2010 bis 2019. Demnach hat die TUD innerhalb von zehn Jahren mehr als 680 Patente angemeldet – im Schnitt fast jeden fünften Tag ein neues Patent.
Martin Dulig weiter: „Dieses Ergebnis zeigt: Sachsens Forschungsszene ist einfallsreich und umtriebig. Mit der Landes-Technologieförderung schafft der Freistaat ein innovationsfreundliches Klima. So sichern wir uns einen Technologie- und Wissensvorsprung!“
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