Am Dienstag, 30. Juli, öffnet die Briefwahlstelle für die Wahl zum 8. Sächsischen Landtag im Neuen Rathaus, Eingang Martin-Luther-Ring 4. Sie ist auch barrierefrei über den Eingang links vom Hauptportal zugänglich. Für die Briefwahlstelle wurde eine Messebau-Konstruktion in die Untere Wandelhalle eingebaut. Diese bietet ausreichend Platz für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und das erwartet hohe Aufkommen an Briefwahlanträgen.

Die Briefwahlstelle ist künftig zu folgenden Zeiten geöffnet: Jeweils dienstags und donnerstags zwischen 9 und 18 Uhr, mittwochs zwischen 9 und 16 Uhr sowie freitags zwischen 9 und 14 Uhr. Am Freitag vor der Wahl, 30. August, wird zusätzlich bis 16 Uhr geöffnet.

Alle wahlberechtigten Leipzigerinnen und Leipziger, die am 1. September kein Wahllokal aufsuchen können, können in der Briefwahlstelle oder postalisch vorab per Briefwahl ihre Stimmen abgeben. Die Briefwahlunterlagen werden auf Antrag übergeben beziehungsweise zugesandt. Der entsprechende Antrag sollte so früh wie möglich und bis spätestens 30. August auf einem der folgenden Wege gestellt werden: per Online-Antrag; schriftlich an Stadt Leipzig, Wahlamt, 04092 Leipzig; per E-Mail an briefwahl@leipzig.de (dabei bitte keine Datei-Anhänge mitsenden); per Fax an Tel. (0341) 123-2862.

Vom 30. Juli bis 30. August ist dies zudem auch mündlich möglich, das heißt während der Öffnungszeiten direkt in der Briefwahlstelle. Für die postalische Beantragung oder per Fax sollte das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte Formular genutzt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Allen wahlberechtigten Leipzigerinnen und Leipzigern wird die Wahlbenachrichtigung bis spätestens 11. August per Post zugestellt.

Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle gesendet werden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 16 Uhr eingeht. Die Postlaufzeiten sind hier dringend zu beachten. Der Wahlbrief kann in der Briefwahlstelle abgegeben werden oder jederzeit auch in den Briefkasten des Kreiswahlleiters/Wahlamtes (Neues Rathaus, Lotterstraße 1) sowie in den städtischen Fristenbriefkasten am Neuen Rathaus eingeworfen werden (Ecke Martin-Luther-Ring/Lotterstraße).

Nach Ausstellung eines Wahlscheins kann seine Stimme in einem Wahllokal nur abgeben, wer auch den Wahlschein vorlegen kann. Für Wahlscheinanträge, die nach dem 27. August gestellt werden, wird die persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen dringend empfohlen.

Weitere Informationen stehen im Internet auf der Seite www.leipzig.de/wahlen und www.leipzig.de/briefwahl.

Empfohlen auf LZ

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar