In Sachsen beantragen noch immer mehr Frauen als Männer Kinderkrankengeld. Eine aktuelle Analyse von entsprechenden Daten der BARMER belegt, dass vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 13.425 entsprechende Anträge von Frauen und 7.453 Anträge von Männern gestellt wurden.
„Das Kinderkrankengeld ist ein wichtiges Instrument, um Belastungen von Eltern zu mindern und eine gesunde Umgebung für Familien zu schaffen. Allerdings zeigt unsere Untersuchung auch, dass Frauen nach wie vor die Hauptlast bei der Kinderbetreuung tragen. Sie bleiben häufiger zuhause, um bei Krankheit des Kindes die Betreuung sicherzustellen“, sagt Monika Welfens, Landesgeschäftsführerin der BARMER in Sachsen.
Sie weist jedoch auch darauf hin, dass die Inanspruchnahme von Vätern in Sachsen deutlich über dem Bundesschnitt liege. Sächsische Väter kümmerten sich häufiger um ihre erkrankten Kinder und unterstützten damit ihre Partnerin oder ihren Partner. Deutschlandweit hätten im Jahr 2023 Frauen dreimal häufiger als Männer das Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes in Anspruch genommen (292.962 Anträge von Frauen, 104.259 Anträge von Männern).
Insgesamt sei in Sachsen das Kinderkrankengeld im Jahr 2023 rund 20.880 Mal beantragt worden. In den Jahren 2021 und 2022 seien sachsenweit rund 28.350 beziehungsweise 27.470 entsprechende Anträge auf die Geldleistung gestellt worden.
Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern auch bei Zahltagen
Das Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern bei der Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld zeigt sich der Analyse zufolge auch bei den Zahltagen. So wurden im Jahr 2021 77.244 Zahltage registriert, 51.793 von Frauen und 25.451 von Männern. Im Jahr 2022 waren es 67.773 Zahltage. 46.373 entfielen auf Frauen und 21.400 auf Männer. Im Jahr 2023 wurden bis Ende Dezember 46.255 Zahltage erfasst, 30.740 von Frauen und 15.515 von Männern.
Erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld seit Januar 2024
Eltern haben seit 1. Januar 2024 einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Pro Kind kann ein Elternteil die Leistung jetzt für 15 statt für regulär zehn Tage im Jahr beantragen. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf 30 Tage je Kind. Elternteile mit mehr als zwei Kindern können für bis zu 35 Tage Kinderkrankengeld erhalten, Alleinerziehende mit mehr als zwei Kindern für bis zu 70 Tage. In den Jahren 2021 bis 2023 wurden die Kinderkrankentage pandemiebedingt erhöht. Diese Regelung war Ende Dezember 2023 ausgelaufen.
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