Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat Freitag den Neunten Bericht über die Sponsoringleistungen an die staatliche Verwaltung des Freistaates Sachsen für die Jahre 2022 und 2023 auf seiner Internet-Seite unter http://www.publikationen.sachsen.de veröffentlicht.
Sponsoring bietet die Möglichkeit, durch Unterstützung privater Geldgeber Vorhaben zu realisieren, die sonst kaum hätten verwirklicht werden können. Der Sponsor erhält dafür die Gelegenheit, sich öffentlichkeitswirksam durch Nennung seines Namens, der Firma und der Marke zu präsentieren.
Der vorliegende Neunte Sponsoringbericht umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2023. Er gibt Auskunft über die Sponsoringleistungen an die Behörden und Einrichtungen des Freistaates Sachsen. Zugleich stellt der alle zwei Jahre erscheinende Bericht einen wichtigen Baustein der Verwaltungstransparenz im Bereich des Sponsorings im Sinne der Verwaltungsvorschrift Sponsoring (VwV Sponsoring) dar.
Die Angaben sind in einer tabellarischen Übersicht jeweils getrennt nach den einzelnen Ressorts aufgeführt. Die Sponsoringleistungen an die staatliche Verwaltung betragen für 2022 und 2023 insgesamt rund 3 Millionen Euro (entspricht in etwa 0,0065 Prozent des Gesamthaushaltes 2022/2023 von rund 46 Milliarden Euro). Davon entfallen allein Leistungen im Wert von rund 2 Millionen Euro auf den Bereich des Kultursponsorings.
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