Nordsachsens Kreiswahlleiter Steffen Fleischer fordert alle Wahlberechtigten des Landkreises auf, am 9. Juni 2024 von ihrem aktiven Wahlrecht Gebrauch zu machen und durch ihre Stimmabgabe die Einflussmöglichkeit auf die künftige Besetzung sowohl des Europäischen Parlaments als auch des Kreistages Nordsachsen sowie der Stadt-, Gemeinde- und Ortschaftsräte wahrzunehmen.

„Die Teilnahme an Wahlen gehört zu den elementaren demokratischen Grundrechten. Mit ihrer Wahlentscheidung nehmen die Wählerinnen und Wähler wichtigen Einfluss auf das politische Geschehen und gestalten die Zukunft mit. Je mehr Wählerinnen und Wähler ihre Stimmen abgeben, desto höher ist die Legitimation des Europäischen Parlaments und des Kreistages Nordsachsen sowie der Stadt-, Gemeinde- und Ortschaftsräte“, so der Kreiswahlleiter.

Im Landkreis Nordsachsen können die rund 164.000 Wahlberechtigten am Wahlsonntag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr ihre Stimmen im Wahllokal abgeben. Jedem Wahlberechtigten wurde per Wahlbenachrichtigungskarte mitgeteilt, dass er in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und wo er wählen gehen kann. Insgesamt 201 Wahllokale werden in Nordsachsen geöffnet sein. Die Wahlberechtigten sollten ihre Wahlbenachrichtigung mitbringen und Personalausweis oder Reisepass bereithalten.

Bei der Europawahl haben die Wähler eine Stimme, mit welcher sie sich für einen der insgesamt 34 in Sachsen zugelassenen Wahlvorschläge von Parteien und politischen Vereinigungen entscheiden können.

Bei den Kreistags-, Stadt-, Gemeinde- und Ortschaftsratswahlen hat jeder Wähler jeweils drei Stimmen. Der Wahlberechtigte kann bei der Verhältniswahl seine Stimme Bewerbern aus verschiedenen Wahlvorschlägen geben (panaschieren) oder einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben (kumulieren).

Die Briefwahl ermöglicht den Wahlberechtigten ebenfalls, ihr Wahlrecht auszuüben. Wer am Wahlsonntag (09.06.) nicht in seinem Wahllokal wählen kann, sollte bereits jetzt seine Stimmen abgeben. Die Briefwahlunterlagen können am einfachsten unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigung angefordert werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig, die Nutzung von E-Mail oder das Ausfüllen eines Online-Formulars aber gleichfalls möglich.

Wichtig ist, dass der Wahlberechtigte vollständige Angaben zu seinem Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und seiner Wohnanschrift macht. Wer seinen Antrag persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung stellt, kann seine Stimme in der Regel gleich vor Ort abgeben. Spätester Termin zur Antragstellung ist Freitag, der 7. Juni 2024, um 18 Uhr. In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei plötzlicher Erkrankung, kann der Antrag noch bis zum Wahltag 15 Uhr gestellt werden.

Briefwähler sollten den Wahlbrief rechtzeitig abschicken oder bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abgeben. Wahlbriefe werden nur dann berücksichtigt, wenn sie am Wahlsonntag spätestens um 18 Uhr eingegangen sind. Der Kreiswahlleiter empfiehlt daher im Fall des Versendens, den Wahlbrief spätestens am Donnerstag vor der Wahl (06.06.) zur Post zu geben.

Die Wahlergebnisse können am Wahltag im Internet unter wahlen.sachsen.de abgerufen werden.

Der Kreiswahlausschuss wird in öffentlicher Sitzung am 18. Juni 2024 ab 16 Uhr auf Schloss Hartenfels in Torgau zur Ermittlung und Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Europa- und Kreistagswahl zusammenkommen.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar