Nach monatelangem Stillstand wurde am 7. Juni im Bundestag die Novellierung des Düngegesetzes beschlossen. Mit den Änderungen können weitere Rechtsverordnungen erlassen und damit geltendes EU-Recht umgesetzt werden. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. (AbL) begrüßt diesen längst überfälligen Beschluss und fordert, dass ihm umgehend weitere Schritte hin zu einer gerechten und praxisfreundlichen Düngepolitik folgen.  

Die Novellierung des Düngegesetzes ist die Voraussetzung für den Erlass einer Wirkungs- und einer Nährstoffbilanzverordnung. Diese bilden grundlegende Instrumente, um Stickstoffüberschüsse in der Landwirtschaft zu reduzieren, europäische Gewässer- und Umweltschutzziele einzuhalten und Verursachergerechtigkeit umzusetzen.

Der niedersächsische Landwirt und AbL Bundesvorsitzende Martin Schulz kommentiert:

„Der Novellierung des Düngegesetzes müssen in den nachfolgenden Verordnungen dringend weitere Schritte hin zu einer verursachergerechten, bürokratiearmen und verlässlichen Düngepolitik folgen. Mit der einzelbetrieblichen Nährstoffbilanzierung muss eine Datengrundlage geschaffen werden, welche eine Alternative für das System der Roten Gebiete und den Pauschalhaftungen bietet.

Betriebe, die geringe Stickstoff- und Phosphorüberschüsse nachweisen können, müssen von den Sanktionen befreit werden. Dafür muss sich Deutschland bei der Europäischen Kommission einsetzen. Zudem sind Betriebe mit besonders niedrigen Nährstoffsalden für ihre Gewässer- und Umweltschutzleistungen zu honorieren.

Hier fordert die AbL eine zusätzliche Öko-Regelung zum nächst möglichen Zeitpunkt. Generell muss der Dokumentationsaufwand deutlich reduziert und Fristen zur Dokumentation von Nährstoffflüssen flexibler gesetzt werden, um die Betriebe spürbar zu entlasten.“ 

Hintergrund

Zwischen 2013 und 2023 gab es ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegenüber Deutschland wegen Nichteinhaltung der Nitrat-Richtlinie. In diesem Zuge wurden umfassende düngerechtliche Änderungen in Deutschland vorgenommen, um Stickstoffüberschüsse zu reduzieren. Nach dem das Kabinett 2023 die Einführung des Wirkungsmonitorings beschloss, wurde das Vertragsverletzungsverfahren eingestellt und hohe Strafzahlungen konnten abgewendet werden.

Sie finden hier die Stellungnahme der AbL anlässlich der Anhörung des“ Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes“: https://www.abl-ev.de/fileadmin/Dokumente/AbL_ev/Publikationen/2023-11-03_Stellungnahme_der_AbL_zur_Anh%C3%B6rung_D%C3%BCngeG.pdf

Sie finden hier den Vorschlag für die Ausgestaltung der geforderten Öko-Regelung des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege (DVL) und Prof. Taube (S. 30-32): https://www.dvl.org/fileadmin/user_upload/Gemeinwohlpraemie_Steckbriefe_2020_Web.pdf

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