Der Freistaat Sachsen stellt den Städten und Gemeinden auch in diesem Jahr Fördermittel für den Rückbau nicht mehr benötigter, dauerhaft leerstehender Wohngebäude zur Verfügung.

Neu ist, dass die Rückbaukosten künftig bis zu einer Höhe von 100 Euro je Quadratmeter beseitigter Wohnfläche gefördert werden. Damit verdoppelt sich die Förderung für Rückbauvorhaben der Städte und Gemeinden. Hinzu kommen Vereinfachungen im Antrags- und Bewilligungsverfahren.

Die Neufassung des Förderprogramms „Rückbau Wohngebäude“ hat das Sächsische Kabinett heute (4. Juni 2024) beschlossen. Die attraktiveren Förderkonditionen treten voraussichtlich noch in diesem Juni in Kraft. Bereits Anfang August werden die Kommunen die Fördermittel in einem, dann von der Sächsischen Aufbaubank bereitgestellten, volldigitalisierten Antrags- und Bewilligungsverfahren beantragen können. Bewilligte Fördermittel können die Gemeinden an private Eigentümer weiterleiten.

Staatsminister Thomas Schmidt: „Wir haben nach wie vor einen hohen Bestand an dauerhaft leerstehenden Wohngebäuden, die nicht anderweitig genutzt werden können. Die unansehnlichen Häuser wirken sich oft negativ auf das Wohnumfeld aus. Deshalb ist der Rückbau dieser ungenutzten Wohngebäude ein städtebaulich sinnvolles und erforderliches Mittel, die Attraktivität von Wohnquartieren zu steigern.

Mit der Verdoppelung der Förderhöhe passen wir unser Landesförderprogramm vor allem den allgemeinen Kostensteigerungen im Bausektor an. Ich bin sehr froh, dass wir unsere Kommunen mit der neugefassten und entbürokratisierten Rückbauförderung künftig noch stärker bei der Beseitigung und Reduzierung städtebaulicher Missstände unterstützen können.“

In der Öffentlichkeit ist vor allem das Problem des knappen Wohnraums präsent – dass das Problem im ländlichen Raum oft genau andersherum aussieht als in den Großstädten, wissen viele nicht. Dazu Staatsminister Schmidt weiter: „Gerade die Wohnungsunternehmen im ländlichen Raum leiden unter den kostenverursachenden Leerständen. Das Geld wird aber dringender benötigt, um den bewohnten Wohnungsbestand in Schuss zu halten und weiter zu modernisieren.

Eine Zwickmühle für die Kommunen, die einerseits das Geld nicht haben, um den Rückbau stemmen zu können, aber andererseits unter den Kosten des Leerstands leiden. Deshalb eröffnen wir mit unserer Förderung gerade den Wohnungsgesellschaften im ländlichen Raum die Möglichkeit, sich von Schandflecken zu befreien.“

Hintergrund

Die Rückbauförderung erfolgt ausschließlich aus Landesmitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes. Im Landesprogramm „Rückbau Wohngebäude“ des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung stehen dafür insgesamt drei Millionen Euro für das Jahr 2024 bereit.

Weitere Informationen: Weitere Informationen zum Landesrückbauprogramm „Rückbau Wohngebäude“ finden sich auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank unter www.sab.sachsen.de/staedtebau-und-regionalentwicklung.de. Dort stehen ab Anfang August auch die aktualisierten Formulare für das Antrags- und Bewilligungsverfahren bereit.

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