Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) hat in Zusammenarbeit mit dem wegebund (Arbeitsgemeinschaft sächsischer Kommunen zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs) einen Planungsleitfaden zur Einrichtung von Fahrradstraßen erarbeitet. Der Leitfaden soll Städte und Gemeinden dabei unterstützen, eine sichere und leistungsfähige Radverkehrsinfrastruktur zu schaffen und damit die Attraktivität des Radverkehrs weiter zu steigern.
Er bietet eine umfassende Anleitung zur Planung, Gestaltung und Umsetzung von Fahrradstraßen und enthält praktische Tipps und Empfehlungen zur Markierung von Fahrradstraßen, zur Verkehrsregelung, zur Verkehrssicherheit und zur Integration in das bestehende Straßennetz. Der Planungsleitfaden Fahrradstraßen steht ab sofort allen sächsischen Städten und Gemeinden kostenlos zur Verfügung.
„In Fahrradstraßen haben Radfahrer Vorrang. Mit Fahrradstraßen können die sächsischen Kommunen ein hochwertiges Angebot für den Radverkehr schaffen. Deshalb möchte ich alle Städte und Gemeinden ermutigen, dieses Instrument intensiv zu nutzen. Unser Leitfaden gibt die Standards und Regeln für die Einrichtung von Fahrradstraßen vor, damit das Radfahren in Sachsen noch einfacher und sicherer wird“, so Verkehrsminister Martin Dulig.
Fahrradstraßen: Sicher und komfortabel
Vor dem Hintergrund langer Planungs- und Genehmigungszeiten für straßenbegleitende Radwege in Stadt und Land sind praktikable Lösungen gefragt, die schnell umgesetzt werden können. Fahrradstraßen sind eine innovative Lösung, um den Radverkehr zu fördern und die Straßen sicherer und komfortabler zu machen.
Fahrradstraßen wirken verkehrsberuhigend, auch wenn sie für den Autoverkehr freigegeben sind. Sie werden oft in Nebenstraßen eingerichtet, liegen aber an wichtigen Radrouten. Radfahrende können entspannt und sicher in ihrem Tempo fahren, dürfen jederzeit nebeneinander fahren und haben Vorrang vor dem motorisierten Verkehr.
Kathrin Uhlemann, Oberbürgermeisterin der Stadt Niesky ergänzt: „Der Leitfaden entlastet uns Kommunen. Zum einen, weil allerorts nicht immer wieder die gleichen verkehrsrechtlichen Fragen diskutiert werden müssen. Zum anderen, weil die verkehrsplanerischen Empfehlungen die Arbeit in den Kommunen erleichtern.“
Einheitliche Gestaltung für die Wiedererkennung
Bundesweit gibt es sehr unterschiedliche Varianten, wie Fahrradstraßen markiert oder beschildert werden. Mit dem Planungsleitfaden gibt es im Freistaat Sachsen nun einheitliche Vorgaben dafür, wann eine Fahrradstraße angeordnet werden kann und wie sie auszusehen hat.
Der Leitfaden richtet sich an die Planerinnen und Planer in den Verwaltungen. Sie erhalten mit dem Planungsleitfaden die notwendigen verkehrsrechtlichen, planerischen und gestalterischen Hinweise für die Einrichtung von Fahrradstraßen. Sie erhalten detaillierte Empfehlungen zum Beispiel zur Gestaltung von Knotenpunkten oder zur Kombination der Fahrradstraße mit dem Kfz-Verkehr.
„Der Löwenanteil der sächsischen Radverkehrsinfrastruktur liegt in der Verantwortung der Kommunen. Deshalb unterstützen wir den wegebund, der über eine hervorragende Expertise verfügt und gerade kleineren Kommunen die notwendige fachliche und förderrechtliche Beratung geben kann“, so Verkehrsminister Martin Dulig.
Mit einem Fördersatz von 85 Prozent unterstützt der Freistaat Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs – zum Beispiel den Bau von Radwegen, bauliche Maßnahmen zur Einrichtung von Fahrradstraßen und Bike&Ride-Anlagen sowie Beschilderungs- und Markierungsprojekte. Neu ist die Förderung von Radverkehrskonzepten mit einem Fördersatz von 75 Prozent der Kosten.
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