Im Rahmen einer Rentenkonferenz des Runden Tisch für Rentengerechtigkeit mit dem DGB Sachsen heute in Chemnitz, forderte die stellvertretende Vorsitzende des DGB Sachsen, Daniela Kolbe, gerechte Renten für alle.

„Die Menschen brauchen Sicherheit und dazu gehört eine ordentliche Rente, die im Alter für ein gutes Leben reicht. Vom Niedriglohnjob in die Altersarmut, darf kein Weg sein. Mehr tarifliche Arbeitsplätze mit guten Löhnen und ein Rentensystem, das auf stabilen Beinen steht, müssen das Ziel sein. Forderungen nach einer Erhöhung des Renteneintrittsalters erteilen wir eine klare Absage. Das wäre de facto eine Rentenkürzung, die wir nicht hinnehmen“, sagte Daniela Kolbe.

Ein Schwerpunktthema der Konferenz ist die Überführung der Rentenansprüche aus DDR-Zeiten. Kolbe stellte mit Blick auf die geringe Zahl der Bewilligungen und die niedrige Bewilligungsquote bei den Ostrenten klar, dass der geschaffene Härtefallfonds der Bundesregierung keine Lösung sei. Nach Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gegenüber dem DGB Sachsen entfielen mit Stand 21.06.2024 auf die Ost-West-Rentenüberleitung insgesamt 23.904 Anträge. Darunter 4.516 Anträge von Personen mit Wohnsitz im Freistaat Sachsen. Von diesen 4.516 Anträgen wurden bislang 281 Anträge bewilligt und 983 Anträge abgelehnt.

„Die Gerechtigkeitslücke muss jetzt geschlossen werden und deshalb brauchen wir einen echten Gerechtigkeitsfonds. Die falsche Verknüpfung der Ansprüche mit einer Hilfsbedürftigkeit hat dazu geführt, dass nur ein sehr kleiner Teil profitieren kann. Anders als bei den anderen Betroffenengruppen im Härtefallfonds geht es bei den DDR-Rentengruppen in den meisten Fällen nicht um Härtefälle, sondern um eine Abmilderung von entstandenen Ungerechtigkeiten. Ein Konstruktionsfehler des Fonds, der schleunigst behoben werden muss“, so Kolbe.

Die Gewerkschaften fordern schon lange, dass den vielen betroffenen Berufsgruppen, wie beispielsweise den ehemaligen Beschäftigten der Reichsbahn, den Chemikerinnen und Chemikern, den Bergleuten der Braunkohleveredelung, Krankenschwestern und -pflegern, den Beschäftigten der Post und bestimmten Personengruppen, wie z.B. zu DDR-Zeiten geschiedenen Frauen, Gerechtigkeit zu Teil wird. Bei der Rentenüberleitung 1992 (RÜG) seien verschiedene in der DDR vorhandene Zusatzversorgungssysteme für bestimmte Berufs- und Personengruppen nicht oder nicht vollständig anerkannt worden.

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