Der Sächsische Normenkontrollrat empfiehlt in seinem Jahresbericht konkrete Zielvorgaben zu Bürokratieabbau und besserer Rechtsetzung zu beschließen. Denkbar wäre beispielsweise die Vorgabe, die Bürokratielasten um 25 Prozent zu senken, oder die Einführung der „One in, one out“ – Regel. Diese besagt, dass der durch neue Regelungen verursachte Erfüllungsaufwand innerhalb einer Legislaturperiode wieder abgebaut werden muss. Zudem sind die Digitalisierung der Verwaltung zu beschleunigen und die Anhörungsfrist zu neuen Regelungen für alle Beteiligten von sechs Wochen einzuhalten.
Im Jahr 2023 hat der Sächsische Normenkontrollrat zu insgesamt 53 Gesetz- und Verordnungsentwürfen eine Stellungnahme abgegeben. Ob die Gesetzesfolgen neuer Regelungen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung durch das zuständige Ministerium nachvollziehbar dargestellt wurden, prüfte der Sächsische Normenkontrollrat im Jahr 2023 unter anderem für das Gleichstellungsgesetz und die Fachschulordnung.
Vorsitzende Birgit Munz: „Verfolgt man den öffentlichen Diskurs über den Zustand unseres Gemeinwesens, so ist der Ruf nach Bürokratieabbau allgegenwärtig – kaum eine Forderung stößt bei politischen und gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren, bei der Wirtschaft, aber auch beim gerne adressierten „Normalbürger“ auf so ungeteilte Zustimmung wie die nach der Reduzierung staatlicher Bürokratie. Trotzdem muss der Sächsische Normenkontrollrat regelmäßig von einem Anstieg des Aufwandes berichten, der durch neue Landesgesetze und -verordnungen verursacht wird.“
Durch die vom Sächsischen Normenkontrollrat geprüften Rechtsnormen kam es im Jahr 2023 zu jährlichen Belastungen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung in Höhe von 12,9 Mio. Euro. Dem standen jährliche Entlastungen in Höhe von 4,1 Mio. Euro gegenüber. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen weiteren Anstieg, der in Höhe von 7,4 Mio. Euro durch das Sächsische Gleichstellungsgesetz verursacht wurde.
Zudem fielen im Jahr 2023 einmalige Belastungen in Höhe von 10,3 Mio. Euro an. Hierfür waren unter anderem das Gesetz zur Stärkung der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst (3,1 Mio. Euro) und die Studierenden-Energiepreispauschalenverordnung (2,2 Mio. Euro) ursächlich. Gleichzeitig kam es zu einmaligen Entlastungen von nur 20.000 Euro.
Hintergrund
Seit 1. Januar 2016 sind die Ressorts gemäß der Verwaltungsvorschrift zum Sächsischen Normenkontrollratsgesetz verpflichtet, bei der Erstellung von Entwürfen von Gesetzen und Rechtsverordnungen, soweit eine Befassung der Staatsregierung erforderlich ist, den Erfüllungsaufwand im Sinne des § 2 des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes zu ermitteln. Der Erfüllungsaufwand umfasst danach den gesamten messbaren Zeitaufwand und die Kosten, welche durch die Befolgung einer Vorschrift bei den Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft sowie der öffentlichen Verwaltung entstehen.
Der Sächsische Normenkontrollrat erstattet der Staatsregierung jährlich einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit. Der Bericht ist einsehbar unter: http://www.justiz.sachsen.de/content/5130.htm
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