Die sächsischen Teichwirtschaften erhalten dieser Tage die jährlich bewilligten Fördermittel für die Förderrichtlinie Teichwirtschaft und Naturschutz (FRL TWN/2023). Ausgezahlt werden rund 3 Millionen Euro an 84 Teichwirtschaften und Naturschutzverbände. Mit dieser Förderung werden der Erhalt der Teichkulturlandschaft honoriert sowie die Mehraufwendungen und Ertragsminderungen bei der Erfüllung spezifischer Naturschutzleistungen ausgeglichen. Die Fläche der geförderten Teiche im Freistaat Sachsen beträgt 7.859 Hektar.
Sachsens Landwirtschaftsminister Wolfram Günther: „Die sächsischen Teichwirtinnen und Teichwirte führen mit ihrer wichtigen Arbeit die lange Tradition naturschutzgerechter Teichwirtschaft in Sachsen fort und produzieren nachhaltig und naturnah Fische. Zugleich erhalten sie mit der Bewirtschaftung die vielfältige Teichlandschaft und bewahren damit wertvollen Lebensraum für gefährdete Insekten, Vögel, Pflanzen und Amphibien. Dafür danke ich ihnen sehr.
In den vergangenen Sommern mussten sie sich immer wieder den besonderen Herausforderungen durch die monatelangen Dürren stellen und dabei einen gesunden Fischbestand erhalten. Es ist eine große Leistung, unter diesen Bedingungen extensive Bewirtschaftung und Naturschutz erfolgreich zu verbinden. Die Förderung soll dabei helfen, die Artenvielfalt in den Teichen zu bewahren und gleichzeitig einen wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen.“
Gefördert werden Maßnahmen der Teichpflege und zum Erhalt der Kulturlandschaft sowie der naturschutzgerechten Teichbewirtschaftung. Hierzu gehören unter anderem ein bestimmter Fischbesatz, die Pflege der Teichbodenvegetation sowie Vorgaben bei der Teichdüngung und Kalkung. Im Jahr 2023 wurde erstmalig die ökologische Karpfenproduktion auf 360 Hektar Teichfläche gefördert.
Über 95 Prozent der Förderung werden für Teichflächen mit Fischproduktion aufgewendet. Die Finanzierung dieser Fördermaßnahmen erfolgt zu 70 Prozent aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei-, und Aquakulturfonds (EMFAF) und zu 30 Prozent aus Landesmitteln. Die Maßnahmen, die vorrangig oder ausschließlich dem Schutz bedrohter Arten in Teichen zugutekommen, werden aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) finanziert. Die sächsischen Mittel werden auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen zur Förderung sind zu finden unter: https://www.smekul.sachsen.de/foerderung/foerderrichtlinie-teichwirtschaft-und-naturschutz-frl-twn-2023-11991.html.
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