Nach mehrjähriger Bauzeit öffnet am kommenden Dienstag (28. Mai 2024) die neue Dauerausstellung „Mut zur Freiheit! Verfolgung und Widerstehen in der kommunistischen Diktatur“ in der Gedenkstätte Bautzner Straße in Dresden. Die Neugestaltung der Dauerausstellung wurde durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) und den Bund im Rahmen der Gedenkstättenkonzeption des Bundes mit jeweils 199.000 € gefördert.
Zuvor hatte das SMWK die grundlegende Sanierung des sowjetischen Haftkellers in der Gedenkstätte und weitere investive Maßnahmen im Jahr 2020 mit PMO-Mitteln in Höhe von 1 Million Euro finanziell unterstützt.
Barbara Klepsch, Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus und Stiftungsratsvorsitzende der Stiftung Sächsische Gedenkstätten: „Ich gratuliere dem Team der Gedenkstätte Bautzner Straße Dresden und wünsche der neuen Dauerausstellung viele Besucherinnen und Besucher. Die Vermittlung von historischem Wissen am authentischen Ort macht geschichtliche Ereignisse zu einer unmittelbaren Erfahrung, die viele Besucherinnen und Besucher nachhaltig beeindruckt.
Die Gedenkstätte Bautzner Straße ist in dieser Hinsicht bundesweit einzigartig. Die Kontinuität der politischen Verfolgung in der SBZ und DDR von 1945 bis 1989, aber auch welthistorische Brüche – die Überwindung der Diktatur mit der der friedlichen Revolution von 1989 – all das wird hier an einem Ort vermittelt.“
Die neugestaltete Dauerausstellung verbindet die Geschichte der Gedenkstätte als politische Haftanstalt, ehemalige Bezirksverwaltung der Staatssicherheit und als Ort der Friedlichen Revolution. Gezeigt werden die vielfältigen Formen von Verfolgung und Unterdrückung, aber auch von Opposition und kritischen Stimmen. Alle wichtigen historischen Räume der Gedenkstätte, die bisher nur teilweise öffentlich zugänglich waren, sind in einen neuen Rundgang integriert.
Die Gedenkstätte Bautzener Straße Dresden wird getragen vom Verein Erkenntnis durch Erinnerung e.V. und durch die Stiftung Sächsische Gedenkstätten (StSG) institutionell gefördert.
Die Maßnahme wurde mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.
Hintergrund PMO – Mittel
Die Mittel stammen aus dem Vermögen der Parteien, der ihnen verbundenen Organisationen und Massenorganisationen der ehemaligen DDR (sogenanntes PMO-Vermögen). Nach der deutschen Wiedervereinigung verwaltete die Treuhandanstalt das Vermögen von SED und anderen Massenorganisationen der DDR. Die SED aber auch andere Parteien hatten Teile ihres Vermögens über Scheinfirmen auf Banken in der Schweiz transferiert.
In jahrelangen Rechtsstreitigkeiten gegen verschiedene Banken, zuletzt unter der Regie der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), die vom Bundesfinanzministerium als Treuhandnachfolge eingesetzt worden war, wurde auf die Herausgabe dieser Vermögenswerte geklagt. Das verfügbare Vermögen wird auf Basis der Einwohnerzahl zum 31.12.1991 auf die ostdeutschen Bundesländer verteilt.
Der Einigungsvertrag legt zur Mittelverwendung fest: Die ostdeutschen Länder müssen das Geld für Maßnahmen der wirtschaftlichen Umstrukturierung oder für investive oder investitionsfördernde Maßnahmen im sozialen und kulturellen Bereich einsetzen.
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