Heute hat der Sächsische Landtag das Sächsische Integrations- und Teilhabegesetz verabschiedet. Damit hat das Parlament die Grundlage für eine Stärkung des Gesellschaftlichen Zusammenhalts in Sachsen gelegt und eines der wichtigsten Gesetzesvorhaben der Legislaturperiode vollendet. Dem Gesetz vorausgegangen ist ein umfangreicher Beteiligungs- und Anhörungsprozess, der mit dem Gesetz erfolgreich abgeschlossen werden konnte.
Zum Beschluss im Landtag erklärt Integrationsministerin Petra Köpping: „Das Sächsische Integrations- und Teilhabegesetz ist ein Meilenstein auf unserem Weg zu einer Gesellschaft, die die Vielfalt ihrer Mitglieder wertschätzt und fördert. Wir senden damit ein starkes Signal an alle Integrationsakteure im Freistaat Sachsen, aber auch nach außen. Nach Mecklenburg-Vorpommern sind wir das zweite ostdeutsche Flächenland, welches über ein Integrations- und Teilhabegesetz verfügt, und dass, obwohl es auch in Sachsen viele Bedenken beim Thema Migration und Integration gibt.
Umso stolzer bin ich, dass wir nach einem langen Verfahren die zahlreichen divergierenden integrationspolitischen Positionen in eine gesetzliche Form gießen konnten und damit die Grundlage geschaffen haben, um in Sachsen Barrieren abzubauen, Vorurteile zu überwinden und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.“
Das Gesetz zielt darauf ab, die gleichberechtigte und umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben für Menschen mit Migrationshintergrund zu ermöglichen und so zu einem friedvollen Zusammenleben sowie zur wirtschaftlichen Fortentwicklung im Freistaat Sachsen beizutragen. Gleichzeit verlangt es auch eigene Integrationsleistungen, insbesondere Anstrengungen zum Erlernen der deutschen Sprache und zur Sicherung ihres Lebensunterhalts.
Staatsministerin Petra Köpping weiter: „Das Gesetz steht für Vielfalt, Weltoffenheit und Modernität. Auch bei der Integration von Fach- und Arbeitskräften wird uns das Gesetz Rückenwind geben. Es verankert Integrationspolitik als Querschnittsaufgabe mit einem hohen politischen Stellenwert und hebt die Integrationspolitik des Freistaates auf ein qualitativ höheres Niveau. E
s trägt damit entscheidend dazu bei, grundlegende gesamtgesellschaftliche Fragen, wie den demografischen Wandel und den damit einhergehenden Arbeitskräftemangel zu lösen. Zuwanderung ist für die weitere Entwicklung der sächsischen Gesellschaft von großer Bedeutung und liegt im ureigenen Interesse des Freistaates.“
Ziel des Gesetzes ist es außerdem, die Integrationsstrukturen auf Landes- und kommunaler Ebene zu verbessern. Es setzt den Rahmen für eine gelingende Integration im Freistaat Sachsen. Das Gesetz beschreibt Integration als Gemeinschaftsaufgabe von Freistaat sowie Landkreisen und Kreisfreien Städten.
Die Staatsregierung fördert bereits die kommunale Integrationsarbeit als freiwillige Selbstverwaltungsangelegenheit der Landkreise und Kreisfreien Städte. Mit dem Gesetz wird das Sozialministerium ermächtigt, künftig Einzelheiten der Förderung und die Grundlagen der kommunalen Integrationsarbeit per Rechtsverordnung zu regeln.
Weitere Regelungen
Um der herausgehobenen Bedeutung von Integration Rechnung zu tragen, soll der Sächsische Ausländerbeauftragte künftig zum/zur Sächsischen Integrationsbeauftragte(n) werden. Der Verantwortungsbereich der oder des in Rede stehenden Beauftragten des Landtages wird explizit auf alle im Freistaat Sachsen lebenden Menschen mit Migrationshintergrund erweitert und die Aufgabe der migrationsgesellschaftlichen Öffnung mitaufgenommen.
Zudem sieht das Gesetz die Stärkung migrationspolitischer Kompetenz in den Behörden des Freistaates Sachsen durch entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen vor. Die Behörden des Freistaates sind dazu aufgefordert, bei der Personalgewinnung den Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund zu erhöhen. Bei entsprechenden Stellenausschreibungen soll darauf hingewiesen werden, dass Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund ausdrücklich erwünscht sind.
Die Staatsregierung legt dem Sächsischen Landtag ab dem Jahr 2025 alle fünf Jahre einen Bericht zum Stand von Integration und Teilhabe von Menschen vor. Die Landkreise sind künftig dazu angehalten, ein kommunales Integrationsmanagement einzuführen. Ein Bestandteil dessen ist die regelmäßige Erstellung eines kommunalen Integrations- und Teilhabeberichtes.
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