In Sachsen findet die Aktionswoche für die Kindertagespflege vom 27. bis 31. Mai statt. Ziel der Aktionswoche ist es, die Kindertagespflege transparent und erlebbar zu machen. Zudem soll dadurch die öffentliche Wahrnehmung bei Eltern, Vertretern von Kommunen, Verwaltung und Politik gestärkt werden. Die Schirmherrschaft über die Aktionswoche hat Kultusminister Christian Piwarz auch in diesem Jahr übernommen. Schon am 17. Mai wird Kultusminister Piwarz eine Kindertagespflege in Dippoldiswalde besuchen.

„Die Kindertagespflege ist ein wertvolles, familiennahes Betreuungsangebot, das unser System der Kindertagesbetreuung bereichert. Dieses Angebot gilt es zu sichern, auch wenn die Kinderzahlen jetzt sinken. Wir sollten wie in den Kindertageseinrichtungen diese demographische Rendite nutzen, um die Bildungsqualität zu verbessern und die Vielfalt der Bildungsangebote zu erhalten“, stellte Kultusminister Piwarz klar.

Es sei wichtig, dass hier alle Partner gemeinsam Ideen entwickeln, um dieses Ziel zu erreichen. Die landesweite Aktionswoche macht auf diese Problematik aufmerksam. In vielen Gesprächen der unterschiedlichen Akteure von Land, Kommunen und der Kindertagespflege werden dabei erste Lösungsansätze diskutiert. „Wir werden die Kindertagespflege nicht vergessen, wenn es um Lösungen für den Geburtenrückgang geht“, versicherte der Minister.

Piwarz verwies darauf, dass die Kindertagespflege als gleichrangiges Angebot im Sächsischen Kita-Gesetz verankert ist. Auch in der Kindertagespflege ist der Sächsische Bildungsplan die Grundlage für die pädagogische Arbeit und sie wird ebenso mit einem Landeszuschuss finanziert.

In Sachsen werden 5.570 Kinder von 1.302 Kindertagespflegepersonen betreut, darunter 1.207 Tagesmütter und 95 Tagesväter. Die Aktionswoche findet nach der Premiere 2017 in diesem Jahr zum siebenten Mal statt.

Hintergrund

Organisatorin der Aktionswoche ist die Informations- und Koordinierungsstelle Kindertagespflege in Sachsen (IKS). Kindertagespflege ist ein der Kita gleichrangiges Bildungs- und Betreuungsangebot. Kindertagespflege ermöglicht die Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden Kindern im Haushalt der Kindertagespflegeperson, im Haushalt der Erziehungsberechtigen oder in anderen kindgerechten Räumen. Sie ist vor allem durch ein familiennahes Profil und der Betreuung von maximal fünf Kindern durch eine feste Bezugsperson gerade für Kinder unter drei Jahren gut geeignet.

Die Kindertagespflegepersonen sind in der Regel selbstständig tätig. Sie müssen persönlich, fachlich und gesundheitlich für diese Tätigkeit geeignet sein und benötigen eine Erlaubnis des örtlichen Jugendamtes. Zur Vergütung ihrer Tätigkeit haben sie Anspruch auf eine laufende Geldleistung mit verschiedenen Bestandteilen, die in Sachsen von den Kommunen festgelegt wird. Die Gesamtfinanzierung des jeweiligen Kindertagespflegeangebotes ergibt sich aus dem Elternbeitrag, einen Gemeindeanteil und dem Landeszuschuss.

Über die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Verbesserung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung fördert der Freistaat Sachsen die Stärkung der Arbeitsfähigkeit von Kindertagespflegepersonen durch die Gewährung eines Zuschusses für die Finanzierung von Ausfallzeiten der Kindertagespflegeperson oder die Weiterentwicklung kommunaler Vertretungslösungen für die Kindertagespflege. Ebenso wird die Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit durch Verbesserung der Ausstattung mit digitalen Medien in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege gefördert.

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