Sächsische Kommunen können beim Freistaat Sachsen erneut Fördermittel für Bebauungs- und Flächennutzungspläne zur Entwicklung von Gewerbe- und Industrieflächen beantragen. Die entsprechenden Internetseiten zur Antragstellung über die Förderrichtlinie RegioPlan sind im Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) ab sofort freigeschaltet. Im Landeshaushalt stehen für den zweiten und dritten Aufruf Fördermittel in Höhe von insgesamt vier Millionen Euro für das Jahr 2024 zur Verfügung.
Dazu Staatsminister Thomas Schmidt: „In der ersten Programmrunde im vergangenen Jahr konnten bereits 29 Förderanträge von Städten und Gemeinden positiv beschieden werden, zwölf Anträge kamen Anfang des Jahres beim zweiten Aufruf hinzu. Mit dem dritten Aufruf helfen wir nun weiteren Kommunen dabei, zusätzliche Kapazitäten für schnelle und zukunftsgerichtete Gewerbeansiedlungen und Unternehmenserweiterungen zu schaffen.“
Ein Schwerpunkt der Förderung nach der Förderrichtlinie RegioPlan liegt bei Bebauungsplänen für gewerbliche Ansiedlungen mit einer Größe von mehr als 50 Hektar. Der Fördersatz beträgt bis zum Jahr 2025 75 Prozent und wird danach schrittweise sinken. Bebauungspläne für Ansiedlungen von zehn bis 50 Hektar sowie Flächennutzungspläne, die eine gewerbliche Ansiedlung von mindestens zehn Hektar Größe vorsehen, werden im Jahr 2024 mit 50 Prozent unterstützt. Auch hier reduziert sich danach der Fördersatz.
Die Antragsfrist endet am 2. Juli 2024. Bei der Auswahl der zu fördernden Vorhaben werden folgende Rankingkriterien berücksichtigt:
landes- und bundespolitisches Interesse,
- Zukunfts- und Schlüsseltechnologien,
- Strukturwandel / Strukturentwicklung,
- Energieeffizienz / Nutzung erneuerbarer Energien,
- Rückführung von Flächen in den Flächenkreislauf,
- Stärkung von Wertschöpfungsketten,
- Machbarkeit bzw.
- Bedarf.
Hintergrund
Mit der seit Anfang 2023 geltenden „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen im Freistaat Sachsen (FRL RegioPlan)“ unterstützt die Staatsregierung die Kommunen bei der planerischen Vorbereitung von Gewerbe- und Industriegebieten. Die Förderung hilft den Städten und Gemeinden dabei, schneller Planungsrecht zu schaffen und eine positive wirtschaftliche Entwicklung zu ermöglichen.
Die Städte und Gemeinden erhalten eine Zwischenfinanzierung für die hohen Kosten, die schon für die Planung entstehen. Das Kabinett hatte die FRL RegioPlan Anfang Januar 2023 beschlossen. Im Doppelhaushalt für die Jahre 2023 und 2024 stehen insgesamt zehn Millionen Euro zur Verfügung.
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