Staatssekretär Dr. Frank Pfeil hat am Donnerstag, den 18. April, im Ausschuss für Inneres und Sport des Sächsischen Landtag über den Zwischenstand der landesweiten Waffenrevision bei der sächsischen Polizei informiert. Zur Aufarbeitung wurde die AG zur Untersuchung der Waffen- und Geräteprozesse beauftragt, die sich auch auf Waffen erstreckt, die nicht in Nutzung sind. Der Abschlussbericht der AG wird Ende dieser Woche vorgelegt.
Staatssekretär Dr. Frank Pfeil: „Die sächsische Polizei hatte einen zurückliegenden Fall zum Anlass genommen für eine erste, landesweite Waffenrevision, die in dieser Intensität bislang noch nie duchgeführt wurde. Es ist von höchster Wichtigkeit, dass die Polizeibehörden jeder Unregelmäßigkeit zum Verbleib von Waffen detailliert nachgehen und entsprechende Ermittlungsverfahren einleiten.“
Der Abschlussbericht wird feststellen, dass der Bestand aller aktuell in Nutzung befindlichen Schusswaffen mit dem Nachweissystem übereinstimmt. Im Rahmen der Revision wurde aber bei den nicht mehr aktiv genutzten Schutzwaffen das Fehlen von vier Schusswaffen festgestellt. Zudem gibt es eine Abweichung bei der Einsatzmunition von fünf Patronen.
Bei den fehlenden, nicht mehr aktiv genutzten Schusswaffen handelt es sich zum Einen um zwei Pistolen P7 M8 der Firma Heckler & Koch, die aktuell noch im Bestandssystem vermerkt sind. Die Dienstpistolen sollten als sogenannte Pool- und Austauschwaffen in der Polizeidirektion Görlitz vorgehalten werden, allerdings ist der Verbleib der Waffen seit 2022 nicht mehr dokumentiert.
Die beiden weiteren fehlenden Schusswaffen sind zwei Sportkarabiner vom Modell »1001 Suhl Kaliber .22 lfB«, die vom Präsidium der Bereitschaftspolizei verwahrt wurden. Die Karabiner wurden 1991 vom Bund aus DDR Altbeständen übernommen und nur zu Übungszwecken genutzt. Grundsätzlich waren die beiden Schusswaffen für die Aussonderung 2010 mit 24 weiteren Sportkarabinern vorgesehen, allerdings sind sie nicht auf dem Aussonderungsbeleg vermerkt.
Das Ermittlungsverfahren zum Verbleib der zwei Pistolen wird seit Ende vergangenes Jahres durch die Polizeidirektion Dresden geführt. Die AG empfiehlt auch ein Ermittlungsverfahren zu den beiden fehlenden Sportkarabinern. Die Polizeidirektion Leipzig wird zeitnah mit der Durchführung dieses Ermittlungsverfahrens beauftragt werden.
Die Waffenrevision bei der sächsischen Polizei war am 7. August 2023 durch den Inspekteur der Polizei angeordnet worden, nachdem im Polizeirevier Riesa im Rahmen einer revierinternen Revision am 4. August 2023 eine Maschinenpistole MP 5 mit Munition zunächst nicht aufgefunden werden konnte. Im Rahmen der Revision wurde die vermeintlich fehlende Waffe nebst Munition in einem Polizeifahrzeug aufgefunden. Gegen den Beamten, der die Waffe zuletzt geführt hatte, wurde eine disziplinarrechtliche Prüfung sowie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Ziel der vom Inspekteur angeordneten Revision ist die umfassende Prüfung aller im Bestand der sächsischen Polizei befindlichen Schusswaffen und Munition sowie auch der Bestandsverzeichnisse und betrifft neben den aktuell in Nutzung befindlichen Waffen auch den Umgang mit ausgesonderten Waffen.
Im Rahmen der Waffenrevision wurde auch die spezielle AG gegründet. Die Erkenntnisse der Arbeitsgruppe sollen auch dazu dienen, den Umgang mit Waffen und Munition in der sächsischen Polizei noch konsequenter zu regeln und die entsprechenden Vorschriften zu überarbeiten. Ihre Empfehlungen werden in dem angekündigten Abschlussbericht aufgeführt:
- Die bereits begonnene Überarbeitung der »Verwaltungsvorschrift Umgang mit polizeilichen Waffen und Geräteprozessen«, u. a. im Bereich der Nachweisführung
- Überarbeitung von einschlägigen Dienstanweisungen
- Implementierung eines IT-gestützten Nachweissystems, das für die »Poolausrüstung« eine personengenaue Nachweisführung in Echtzeit ermöglicht
- Nachweise von durchzuführenden Kontrollen
- Organisationsuntersuchung im Bereich Polizeitechnik
- Anpassungen am Austauschverfahren der Leihwaffen
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