Über 220 Eingebürgerte und Angehörige folgten der diesjährigen Einladung zum Einbürgerungsfest in den Sächsischen Landtag. Sachsens Ausländerbeauftragter Geert Mackenroth und Innenminister Armin Schuster hoben das Bekenntnis der Menschen zu ihrer neuen Heimat Deutschland hervor.
Der Schirmherr der Veranstaltung, Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler, erklärte zum Einbürgerungsfest: „Die Einbürgerung ist der Höhepunkt gelungener Integration: Die Eingebürgerten haben den Nachweis der deutschen Sprache erbracht, leben eine längere Zeit im Land, sichern ihren Lebensunterhalt und bekennen sich zu unserem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat und den Werten des Grundgesetzes. Als neue Staatsbürger haben sie in Sachsen das Recht, am 1. September den Sächsischen Landtag zu wählen.“
Armin Schuster, Sächsischer Staatsminister des Innern, betonte in seinem Grußwort: „Im vergangenen Jahr haben mehr als 2.500 Menschen in Sachsen den deutschen Pass erhalten. Das sind so viele wie noch nie seit 1990, eine starke Entwicklung. Wir freuen uns über Menschen, die sich einbringen und dann den nächsten, konsequenten Schritt gehen. Einwanderer sind in Sachsen willkommen, weil wir Menschen, die beim Erfolg des Freistaates mittun wollen, gut gebrauchen können. Die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen ist ein Bekenntnis zur neuen Heimat.“
Der Sächsische Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth beglückwünschte die neuen Staatsbürger und hob die Bereicherung der Gesellschaft durch sie hervor: „Vertreter der Wirtschaft und gesellschaftlicher Gruppen, Handwerker und Dienstleister betonen mir gegenüber, wie unverzichtbar die Menschen geworden sind, die in Sachsen eine zweite Heimat finden konnten. Eingebürgerte bringen sich in besonderer Weise in unsere Gesellschaft ein. Dieses Engagement, Ihr Schwung und die Vielfalt tun Sachsen gut. Damit Menschen aber kommen und bleiben möchten, ist ein offenes gesellschaftliches Klima unverzichtbar“, so Geert Mackenroth.
Das Einbürgerungsfest wird traditionell im Landtag vom Sächsischen Ausländerbeauftragten und Sachsens Innenminister gemeinsam ausgerichtet. Die Festveranstaltung richtet sich speziell an alle Bürgerinnen und Bürger, die im Vorjahr in Sachsen die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen haben, um den wichtigen Schritt der Einbürgerung zu würdigen. Das sächsische Einbürgerungsfest wurde erstmals 2004 veranstaltet.
Was ändert sich 2024 beim Einbürgerungsrecht?
Im Jahr 2024 beschloss der Deutsche Bundestag Änderungen im Einbürgerungsrecht. Damit werden Einbürgerungen künftig schneller möglich. So wurde die Zeitspanne der Einbürgerungsfrist von acht auf fünf Jahre verkürzt. Bei besonderen Integrationsleistungen ist sogar eine Einbürgerung nach drei Jahren möglich. Künftig ist grundsätzlich auch eine Mehrstaatigkeit möglich. Außerdem müssen Ausländerinnen und Ausländer ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung leisten.
Weitere Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen auf der Website des Sächsischen Ausländerbeauftragten: https://sab.landtag.sachsen.de/de/einbuergerung-19092.cshtml
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