Gute Nachrichten für die sächsischen Wassersportler: Der 2023 begonnene Modellversuch für die Disziplinen Foilen wird bis zur geplanten Neufassung der Sächsischen Schifffahrtsverordnung dauerhaft fortgeführt.

Zukünftig wird das Foil-Windsurfen (mit Wing oder Segel) dem klassischen Windsurfen gleichgestellt und dadurch ganzjährig, saisonunabhängig genehmigungsfrei im Gemeingebrauch zugelassen. Auch Foil Paddle Boards (SUP Foil) sind von der Freigabe umfasst. Das Kite-Foilen und das E-Foilen werden ebenso als technologische Ausprägung ihrer Sportarten betrachtet.

Die Sportarten fallen weiterhin unter den § 7 Abs. 3 SächsSchiffVO und können durch die Schifffahrtsbehörde auf ausgewiesenen Gewässerabschnitten gestattet werden. So erfreut sich das Kite-Surfen bereits auf der genehmigten Kite-Surf-Strecke des Bärwalder Sees großer Beliebtheit. Für E-Foiler bietet das Revier des Störmthaler Sees geeignete Flächen.

„Die Seen im Lausitzer und im Mitteldeutschen Revier haben sich in den vergangenen Jahren zu vielfältigen Wassersportdestinationen entwickelt. Insbesondere Foilen erfreut sich zunehmender Beliebtheit als Trendsportart,“ so Verkehrsminister Martin Dulig. „Mit dem Modellversuch ist uns die rechtssichere Ausübung des Foilens im Einklang mit der Sächsischen Schifffahrtsverordnung gelungen. Aufgrund der positiven Bilanz wird der Modellversuch daher dauerhaft fortgeführt.“

Wo Wassersport im Gemeingebrauch möglich ist, richtet sich nach den Festlegungen zur Gewässernutzung der Wasserbehörden zum Schutz des Wasserhaushalts und der damit verbundenen Ökosysteme. So bestehen beispielsweise Beschränkungen für die Nutzung von Trinkwassertalsperren.

Hintergrund

Um das Foilen in Sachsen rechtssicher zu ermöglichen, wurde 2023 der Modellversuch Foilen gestartet, der die Ausübung an einfache Bedingungen knüpft. Dieser Modellversuch umfasste die Wassersportsaison von April bis Mitte Oktober 2023. Er wurde mit einem positiven Ergebnis, ohne bekannte Unfälle und naturschutzbezogene Schäden abgeschlossen.

Aufgrund weniger Mitwirkender konnte bisher nur eine geringe Menge an Informationen gewonnen werden. Der Modellversuch soll deshalb für eine breitere Datenbasis bis zur Umsetzung der Neufassung der Sächsischen Schifffahrtsverordnung dauerhaft fortgeführt und mit einer jährlichen Evaluierung zum Saisonende begleitet werden.

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