Klimasünder Wohnungsbestand? Der Freistaat Sachsen arbeitet daran und ergreift Maßnahmen, um Wohngebäude in die Zukunft zu führen. Wohnen muss klimaneutral werden und dabei bezahlbar sein. Erstmals fördert das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung innovative Modellprojekte, die genau das in den Blick nehmen.
Sechs Millionen Euro stehen bereit für den Aufruf „Wegweiser-Projekte: klimaneutral und bezahlbar wohnen“. Gefördert werden Wohnungsunternehmen, private Bauherren, Vereine und Wohneigentümergemeinschaften. Sie sind aufgerufen, Ihre Projekte bis zum 16. Juni 2024 einzureichen.
Die Herausforderungen an die Wohnungswirtschaft werden immer komplexer: Nicht nur Klimaneutralität und Nachhaltigkeit sind wichtig, sondern vor allem auch die Bezahlbarkeit des Wohnraums. Staatsminister Thomas Schmidt betont: „Die Transformation des Wohngebäudebestands ist ein wichtiger Baustein zum Erreichen der Klimaziele. Deshalb erfordert die zukunftsfähige Ausrichtung der Wohngebäude kreative Ideen. Mit dem ältesten Wohngebäudebestand im Bundesvergleich und der höchsten Denkmaldichte stehen wir in Sachsen vor einer besonderen Herausforderung. Dass es uns dennoch gelingt, mit vielversprechenden Ideen vorauszugehen, glaube ich fest.“
Im Mittelpunkt der Förderung stehen Baumaßnahmen, die wesentlich zur Reduzierung von CO2-Emissionen beitragen und der Kostensteigerung bei Herstellung, Sanierung und Betrieb von Wohnraum entgegenwirken. „Wir wollen mit unserer neuen Förderung Bauherren die Umsetzung eben jener Ideen ermöglichen, die Potenzial für eine breitere Anwendung haben und der gesamten Branche wichtige Impulse geben. Diese Projekte dürfen keine Ideen auf dem Papier bleiben“, so der für Wohnungsbau zuständige Fachminister weiter.
Den Förderaufruf „Wegweiser-Projekte: klimaneutral und bezahlbar wohnen“ und alle Modalitäten rund um die Bewerbung für die Förderung finden Interessierte unter: www.bauen-wohnen.sachsen.de/wegweiserprojekte-wohnen.html
Die Mittel für die Förderung stellt der Freistaat Sachsen auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushalts bereit. Die Förderung ordnet sich ein in die Klimaschutzstrategie des Freistaates Sachsen.
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