Sachsens Energie- und Klimaschutzminister Wolfram Günther hat anlässlich des Tags der erneuerbaren Energien am Samstag (27.4.) aktuelle Daten zu Genehmigungen von Windenergieanlagen (WEA) sowie zum Ausbau der Photovoltaik vorgestellt. Demnach befanden sich zum 31. März 2024 Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 804 Megawatt im laufenden Genehmigungsverfahren (130 WEA). Ein halbes Jahr zuvor waren noch Projekte mit einer Leistung von insgesamt 481 Megawatt (85 WEA) im Verfahren.
Auch im Bereich der Photovoltaik sind deutliche Zuwächse zu verzeichnen. In Sachsen wurden allein im ersten Quartal dieses Jahres knapp 8.000 Anlagen mit einer Leistung von insgesamt rund 600 Megawatt (MWp) in Betrieb genommen. Für das gesamte Jahr 2023 beliefen sich diese Werte auf 650 Megawatt (MWp) Leistung. In diesen Zahlen sind alle Anlagen unabhängig von ihrer Größe und Leistung enthalten, also auch zahlreiche kleine Anlagen wie Balkonkraftwerke. Die Angaben sind dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur entnommen.
Sachsens Energie- und Klimaschutzminister Günther: „Die starke Dynamik beim Ausbau der erneuerbaren Energien hält an. Es geht voran bei den Erneuerbaren in Sachsen. Unser Engagement zahlt sich aus. Die Windenergieanlagen, die heute im Genehmigungsverfahren sind, produzieren den Grünstrom von morgen. Wir haben in dieser Legislaturperiode umgesteuert, von einem Braunkohleland hin zu einem klimaneutralen Energie- und Industrieland. Wir haben umgesteuert von Verhindern auf Ermöglichen.
Die Industrie ruft nach Grünstrom, damit sie international wettbewerbsfähig bleibt. Grünstrom senkt die Preise. Und die Bürgerinnen und Bürger profitieren vom Ausbau der Erneuerbaren, wenn die finanziell an den Erträgen der Anlagen teilhaben. Das soll in Sachsen schon bald verbindlich der Fall sein. Aber es ist auch klar: Wir brauchen noch mehr Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren, insbesondere der Windenergie.“
Bei 8 Vorhaben im Bereich Windenergie (176 Megawatt Leistung, 29 Anlagen) kommt die so genannte Flexiklausel nach sächsischem Landesplanungsgesetz zur Anwendung. Diese gilt seit dem 1. Januar 2023 und besagt, dass Windenergieanlagen unter definierten Voraussetzungen auch außerhalb von planerisch für Windenergie vorgesehenen Flächen errichtet werden können.
Moderne Windenergieanlagen liefern rund 15.000 Megawattstunden Strom. Ein Durchschnittshaushalt in Sachsen verbrauchte 2022 im Schnitt etwa 2.500 Kilowattstunden. Das heißt, eine moderne WEA versorgt etwa 6.000 Haushalte. Werden alle im Genehmigungsverfahren befindlichen 130 Anlagen errichtet, entspräche dies also einer Versorgung von rund 780.000 privaten Haushalten. Diese Umrechnung dient der Veranschaulichung. Der tatsächliche Strombedarf schließt noch weitere Bedarfe insbesondere des gewerblichen Bereichs ein.
Generell gilt: Aus energiewirtschaftlicher Sicht sind vorrangig die Leistungszahlen, also die Produktionskapazitäten für die Stromerzeugung, relevant. So hat die Zahl neu gebauter oder rückgebauter Windenergieanlagen nur sehr bedingte Aussagekraft für die Entwicklung im Bereich erneuerbare Energien. Denn eine heute installierte Windenergieanlage erzeugt in etwa die zehnfache Menge an Strom gegenüber den vor 15 oder 20 Jahren errichteten Anlagen.
Die größeren Windenergieanlagen bedürfen einer Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz. Die hier dargestellten Zahlen für den Bereich Windenergie beziehen sich auf diese Genehmigungsverfahren.
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