Der Sächsische Landtag hat gestern das „Sächsische Wohnteilhabegesetz“ verabschiedet und löst damit das aus dem Jahr 2012 stammende „Gesetz zur Regelung der Betreuungs- und Wohnqualität im Alter, bei Behinderung und Pflegebedürftigkeit im Freistaat Sachsen“ ab und nimmt die geänderten bundesrechtlichen Regelungen bspw. des Bundesteilhabegesetzes auf.
Das Wohnteilhabegesetz schützt Bewohnerinnen und Bewohner nun besser u.a. vor Gewalt, Missbrauch, Ausbeutung und Diskriminierung, indem beispielsweise die Informations- und Beratungspflichten der Heimaufsichtsbehörde erweitert werden. Träger von Einrichtungen und Anbieter von ambulant betreuten Wohngemeinschaften werden verpflichtet, ein internes Beschwerdeverfahren einzurichten sowie ein Gewaltschutzkonzept zu erstellen.
Sozialministerin Köpping: „Wir schützen mit einem Bündel von Maßnahmen die Gesundheit und das Wohlbefinden der schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft. Und wir stärken gleichzeitig ihr Recht auf Beteiligung, Selbstbestimmung und Mitwirkung. Ziel ist es, ein modernes, zukunftsfähiges Leitbild für den Lebensalltag pflege- oder betreuungsbedürftiger volljähriger Menschen zu schaffen. Diese neuen klareren Regelungen sind besser handhabbar und damit auch transparenter für alle Beteiligten. Mit diesem Gesetz kommen wir unserem Ziel ein großes Stück näher.“
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