In Deutschland lebende EU-Ausländer können am 9. Juni mit über das Europäische Parlament abstimmen – in ihrem Herkunftsland oder in ihrer Wahlheimat. Um in Leipzig wählen zu können, müssen sie bis 19. Mai einen Antrag beim Amt für Statistik und Wahlen gestellt haben: Das entsprechende Formular und ein Merkblatt stehen online unter www.leipzig.de/wahlen oder www.bundeswahlleiterin.de.

Etwa 21.000 in Leipzig wohnende Bürgerinnen und Bürger des EU-Auslands haben aktuell noch keinen Antrag zur Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt. Für die Wahl zum Stadtrat muss kein gesonderter Antrag gestellt werden.

In persönlichen Briefen an diese EU-Bürgerinnen und Bürger informiert Oberbürgermeister Burkhard Jung daher derzeit zu dem Verfahren. Der Brief ist auf Deutsch und Englisch verfasst.

In Deutschland lebende EU-Ausländer können bei der Europawahl nur einmal wählen: Entweder sie stimmen in ihrem Herkunftsstaat über die lokalen Parteien ab, oder in Deutschland über mögliche EU-Parlamentarier deutscher Parteien. Nur wer bereits bei einer früheren Europawahl in Leipzig abgestimmt hat, erhält automatisch die Wahlbenachrichtigung.

Bedingungen für die Teilnahme an der Europawahl:

  • Mindestens 16 Jahre alt
  • Bei Erstwählern: schriftlicher Antrag beim Amt für Statistik und Wahlen bis 19. Mai (LINK)
  • Zum Wahltag seit drei Monaten Wohnsitz in Leipzig

Weitere Informationen gibt es online unter www.leipzig.de/wahlen.

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