Das sächsische Kabinett hat heute die Richtlinie zur Förderung nachhaltiger Mobilität aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Just Transition Fund (JTF) im Förderzeitraum 2021 bis 2027 (RL Mobilität EFRE/JTF 2021 bis 2027) beschlossen.
Zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und der Verkehrsverhältnisse im straßen- und schienengebundenen ÖPNV stellt der Freistaat Sachsen den Städten und Gemeinden, den Verkehrsverbünden sowie den Nahverkehrsunternehmen bis 2027 über 188 Millionen Euro Fördermittel aus dem EFRE sowie 40 Millionen Euro aus dem JTF zur Verfügung.
Ergänzt werden diese EU-Mittel durch 40 Millionen Euro Landesmittel für den EFRE und 20 Millionen Euro Regionalisierungsmittel für den JTF. Das gesamte Fördervolumen beträgt somit ca. 288 Millionen Euro.
Verkehrsminister Martin Dulig: „Ziel der Förderung ist es, die dringend benötigte Verkehrswende weiter voranzutreiben und umweltfreundliche Mobilitätslösungen zu fördern. Wir wollen dazu beitragen, die Umweltbelastungen aus dem Verkehrssektor zu reduzieren und gleichzeitig die Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden zu verbessern.“
Durch die Förderung dieser Projekte sollen innovative Lösungsansätze im Bereich der nachhaltigen Mobilität vorangetrieben und neue Impulse für eine klimafreundliche Verkehrsgestaltung gesetzt werden. Dies umfasst beispielsweise den Neu- bzw. Ausbau von Mobilitätspunkten zur Schaffung verkehrsträgerübergreifender Angebote durch die Verknüpfung von ÖPNV, Radverkehr, Fußverkehr, Sharing-Angeboten und motorisiertem Individualverkehr.
Außerdem werden Maßnahmen zur Erprobung und Umsetzung von Vorhaben gefördert, welche die Einführung des automatisierten Fahrens oder dessen Vorstufen im ÖPNV zum Ziel haben. Daneben sollen die Empfänger auch beim Neu- und Ausbau von Infrastruktur zur Wartung und Reparatur von Fahrzeugen mit alternativen und umweltfreundlichen Antrieben unterstützt werden.
Der Fördergegenstand des JTF betrifft die Beschaffung innovativer Straßenbahnfahrzeuge mit optimierter Antriebstechnologie und automatisierten Fahr- und Steuerungsprozessen im Mitteldeutschen Revier.
Die Richtlinie wird am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt – voraussichtlich Mitte April – in Kraft treten. Anträge auf Förderung können beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr gestellt werden.
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