Das CanG wird nun in der vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Fassung zum 1. April 2024 in Kraft treten. Das Gesetzgebungsverfahren ist bis auf die Ausfertigung und die Verkündung abgeschlossen. Die Empfehlungen aus den Ländern im Rechtsausschuss des Bundesrats, dass Cannabisgesetz an entscheidender Stelle für die Justiz in den Ländern zu verbessern, hat keine Mehrheit gefunden.
Justizministerin Katja Meier: „Ich habe meine Position hierzu schon vor Wochen klar kommuniziert und will es auch heute nochmals tun. Ich begrüße die Entkriminalisierung von Cannabis zu Konsumzwecken, sie ist richtig und notwendig. Die Kriminalisierung von Cannabiskonsum war der falsche Weg, eine erfolgreiche Suchtprävention in der Gesellschaft zu erreichen.
Als Justizministerin habe ich mich aber zugleich intensiv dafür eingesetzt, dass die Entkriminalisierung mit Blick auf die Justiz rechtssicher, durchdacht und somit erfolgreich umgesetzt wird. Ich bedauere, dass in den vergangenen Tagen die konkreten Möglichkeiten mehr Zeit für die Anwendung der Amnestieregel zu erhalten, vorschnell von verschiedenen Seiten torpediert worden sind.
Die Absage an eine Verschiebung des Inkrafttretens, zumindest der Amnestieregelung, nimmt eine immense zusätzliche Belastung zunächst insbesondere der Staatsanwaltschaften leichtfertig in Kauf. Der Einsatz der Justiz für den Rechtsstaat in diesem Land hätte es verdient, ihre berechtigten Anliegen ernst zu nehmen und die Chance, handwerkliche Mängel im Gesetz abzustellen, ehrlich zu ergreifen.“
Die sächsischen Justizbehörden werden nun die bereits begonnenen Vorbereitungen zur Umsetzung des Cannabisgesetzes zum festgelegten Stichtag am 1. April fortführen. In Sachsen sind von der kommenden Amnestieregelung im Cannabisgesetz ca. 7000 Fälle betroffen, die in relativ kurzer Zeit bearbeitet und geprüft werden müssen. Die Justiz wird die zu prüfenden Fälle entsprechend ihrer Priorität bearbeiten. Neben der intensiven Prüfung der betroffenen Fälle, sind zusätzlich eine Vielzahl von weiteren rechtlichen Aspekten durch die Justiz zu prüfen und zu bewerten.
Justizministerin Katja Meier betont: „Ich möchte mich ausdrücklich für die bisher geleistete Arbeit aller Angehörigen der sächsischen Justiz bedanken, die durch ihren Einsatz und die Inkaufnahme von persönlichen Einschränkungen die praktische Umsetzung des nun beschlossenen Cannabisgesetzes in der Justiz ermöglichen. Insbesondere die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und die Rechtspflegerschaft haben die vergangenen Wochen wichtige Vorarbeiten geleistet, um eine rechtssichere Umsetzung der Regelungen zu gewährleisten.“
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