Bei einer am Nordufer des Cospudener Sees aufgefundenen Graugans ist eine Infektion mit dem Geflügelpestvirus vom Subtyp H5N1 bestätigt worden. Weitere positive Fälle der Geflügelpest bei Wildvögeln waren zuletzt im Landkreis Leipzig rund um den Markkleeberger See gemeldet worden. Das Tier war am 15. März aufgefunden worden, die Infektion wurde am 19. März durch das Friedrich-Löffler-Institut bestätigt.

Da sich das Virus sehr leicht verbreitet, ist der direkte Kontakt und der von Haustieren mit toten oder kranken Tieren unbedingt zu vermeiden. Oberste Priorität vor einem Eintrag der Geflügelpest hat deshalb der Schutz der Geflügelhaltungen. Alle Halter werden daher zum Schutz der eigenen Tiere, unabhängig von der Größe des jeweiligen Bestands, dazu aufgerufen, ihre Sicherheitsmaßnahmen zu prüfen, zu erhöhen und konsequent umzusetzen.

Die wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen: Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Der direkte Kontakt von Geflügel zu Wildvögeln, zum Beispiel auf Teichen, ist zu vermeiden. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu welchem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Zur Einschätzung, ob die Biosicherheitsmaßnahmen genügen, kann anonym und kostenlos die sogenannte risikoampel.uni-vechta.de genutzt werden.

Bei erhöhten Bestandsverlusten ist eine tierärztliche Untersuchung vorgeschrieben, um das Krankheitsgeschehen abzuklären und eine Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Das Veterinäramt ist hierüber unverzüglich zu unterrichten. Sollte die Geflügelhaltung bislang nicht beim Veterinäramt oder der Tierseuchenkasse registriert worden sein, sollte dies schnell nachgeholt werden.

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Funde von verendeten oder krank erscheinenden wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln in der Stadt Leipzig dem Veterinäramt unter Tel. (0341) 123-3791 oder über veterinaeramt@leipzig.de zu melden. Das Einsammeln und Beproben verendeter Tiere wird dann durch das Veterinäramt organisiert. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden, um eine weitere Verbreitung zu vermeiden.

Die hochpathogene aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige sowie bekämpfungspflichtige Tierseuche, wenn sie in Beständen mit gehaltenem Geflügel auftritt. Sie kann bei infizierten Vögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen. Als natürliches Reservoir für Geflügelpestviren gelten Wildvögel, insbesondere Wasservögel, die den Erreger über weite Strecken verbreiten können.

Die aktuelle Risiko-Einschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) ist im Internet auf der Seite www.openagrar.de/receive/openagrar_mods_00094338 zu finden.

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