Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 25-jährigen Ukrainer Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben.
Dem Beschuldigten liegt gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern in vier Fällen zur Last. Ihm wird vorgeworfen, zwischen dem 14.09.2023 und dem 19.09.2023 in vier Fällen mit einem Kleintransporter insgesamt 77 überwiegend syrische Staatsangehörige über die Tschechische Republik in das Bundesgebiet verbracht zu haben.
Die Geschleusten sollen während der Fahrt in dem Transporter nur unzureichend mit Sauerstoff versorgt worden sein. Zudem sollen sie während der Fahrt im Kleintransporter ungesichert und auch aufgrund der gefahrenen Geschwindigkeiten einer Lebensgefahr ausgesetzt gewesen sein. Bei einer Fahrt soll der Beschuldigte auf Klopfzeichen der Geschleusten nicht reagiert haben. Für die Fahrten soll der Beschuldigte ein Entgelt von über 11.000 Euro erlangt haben.
Der Beschuldigte wurde von der Bundespolizei am 19.09.2023 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Pirna am 20.09.2023 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft und hat sich teilweise geständig zu den Tatvorwürfen eingelassen. Die Staatsanwaltschaft hat in Ansehung des Schleuserlohns die Einziehung von Wertersatz beantragt.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
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