Nach Ablehnung der gegen die Senatsmitglieder gestellten Befangenheitsanträge hat der 3. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts am 14. Februar 2024 in dem Normenkontrollverfahren der Frau Julia Neigel gegen den Freistaat Sachen ein Teilurteil bekannt gegeben.
Die Antragstellerin hatte sich unter anderem gegen die „2-G-Plus-Bestimmungen“ für den Zutritt zu bestimmten Veranstaltungen oder Einrichtungen und das Verbot von (Groß)Veranstaltungen und Festen in der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021 in der Fassung vom 2. Februar 2022 gewandt. Diesen Antrag hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit seinem Teilurteil nunmehr abgelehnt.
Die Entscheidungsgründe sind noch nicht schriftlich niedergelegt. Derzeit geht der Senat davon aus, dass dies etwa zwei Monate in Anspruch nehmen wird. Anschließend wird das Gericht auch die Öffentlichkeit über die Urteilsgründe informieren.
Gegen das Teilurteil kann die Antragstellerin, nach Zustellung des vollständig abgefassten Urteils, die Zulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht beantragen.
Die Antragstellerin hat sich außerdem noch gegen die Corona-Schutz-Verordnung vom 5. November 2021 und hier im Besonderen gegen die „2-G-Regelungen“ unter anderem für Großveranstaltungen, Kultureinrichtungen und Innengastronomie gewandt. Über diesen weiteren Antrag hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit seinem Teilurteil noch nicht entschieden. Insoweit wird das Verfahren fortgesetzt. Über den weiteren Ablauf des Verfahrens wird der Senat voraussichtlich ebenfalls innerhalb der nächsten zwei Monate entscheiden.
Keine Kommentare bisher