Das Damokles-Schwert eines künftigen Stellenabbaus schwebt über den Beschäftigten und Eltern in Sachsens Kindertageseinrichtungen. Der Abbau von Kindertagesplätzen hat in Sachsen bereits begonnen. Deswegen fordern wir eine Information und Beteiligung der Beschäftigten, ihrer Interessensvertretungen und der Elternräte.
Das Amt für Jugend und Familie in Leipzig spricht in der „Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung“ von sogenannten „Überkapazitäten“ (LVZ vom 5.02.2024), welche sich im Jahr 2024 auftun. Diese Kapazitäten in bestimmten Stadtteilen sollten nicht dazu führen, dass Kitas geschlossen und Stellen abgebaut werden. Im Gegenteil – wir fordern, dass diese Kapazitäten genutzt werden, um den Personalschlüssel, welcher in Sachsen eh schon sehr schlecht ist, deutlich zu verbessern.
Vicky Felthaus spricht von Leipzig als „Qualitäts-Standort“ (LVZ 18.01.2024), wenn es um die Kita-Betreuung geht. Dadurch entsteht der Eindruck, dass die Qualität der Betreuung besonders gut wäre, wenn es tatsächlich um die reine Verfügbarkeit von Plätzen geht. Es stimmt, dass wir in Leipzig ein gut ausgebautes Betreuungsangebot in Kindertagesstätten anbieten. Wenn man sich jedoch anschaut, wie viele Kinder eine pädagogische Fachkraft tatsächlich betreut, gehören wir bundesweit zu den Schlusslichtern.
Seit 19.10.2023 finden in Leipzig und bundesweit Mahnwachen statt, um auf die kritische Situation in Kindertageseinrichtungen aufmerksam zu machen. Eines der Probleme beim vermeintlich erfüllten Personalschlüssel ist, dass durch Urlaub, Krankheit, Weiterbildung und Vorbereitungszeiten in der Realität tatsächlich viel weniger Personal zur Betreuung zur Verfügung steht. Eine unserer zentralen Forderungen ist dabei eine deutliche Erhöhung des Personalschlüssels, um tatsächlich die Qualität der pädagogischen Arbeit zu erhöhen.
Sachsens Kultusminister Christian Piwarz (CDU) sagt, „dass mit den Kitaschließungen nicht an Personal gespart werden sollte“ (MDR 5.02.2024). Wir fordern Herrn Piwarz hiermit auf, diesen Worten auch Taten folgen zu lassen. Die Staatsregierung muss den Kommunen die dafür notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen, um den Personalschlüssel unbefristet zu verbessern.
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