Das bislang durch ehrenamtliches Engagement und versierte Vereinsarbeit gestemmte Projekt „Wir bau‘n ‘ne Stadt für uns“ wird vom Sozialministerium bis Ende 2024 über die Richtlinie „Soziale Orte“ mit rund 35.000 Euro gefördert. Sozialministerin Petra Köpping überreichte heute im Rahmen eines Vor-Ort-Besuchs im Beisein des Bürgermeisters Jörg Klaffenbach den Fördermittelbescheid an den Projektträger Kathrinchen Zimtstern e.V.
Ministerin Köpping: „Die Bürgerinnen und Bürger im Ort ansprechen, ein offenes Ohr haben, zum Mitmachen anregen – all das leistet Kathrinchen Zimtstern als Verein seit 2018. Ich freue mich, dass wir dieses tolle Engagement für die Menschen in der Region nun auch finanziell unterstützen können. Schon über 60 Projekte konnten wir seit 2021 als ‚Sozialen Ort‘ fördern. Das ist großartig. Ich danke allen Engagierten für ihren wichtigen Einsatz für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft und wünsche weiterhin viel Erfolg.“
2018 wurde der Verein Kathrinchen Zimtstern aus einer seit 2012 bestehenden ehrenamtlichen Initiative gegründet. Die Vereinsarbeit richtete sich zunächst an Kinder- und Jugendliche mit Angeboten im kreativen Bereich und öffnete sich insbesondere im Zuge der Coronajahre für alle Einwohnerinnen und Einwohner. Mit dem jüngst eröffneten „Bunten Laden“ bestehen seit der Vereinsgründung insgesamt vier sogenannte MitMachLäden in unmittelbarer Nähe zueinander.
Durch diese bestehenden Läden in der Grünthaler Straße sollen alle Menschen jeglichen Alters, Geschlechts oder kulturellen bzw. sozialen Hintergrundes angesprochen und zum Mitmachen aktiviert werden. Dafür sind beispielsweise Angebote im Bereich des kreativen Arbeitens mit textilen Stoffen oder Holz angedacht sowie im Back- oder Konditorhandwerk. Für die Organisation wird eine bisher ehrenamtliche Mitarbeiterin im Rahmen der Projektlaufzeit hauptamtlich angestellt, um die laufenden sowie geplanten Aktivitäten zu koordinieren und die erforderliche Netzwerkarbeit zu leisten.
Hintergrundinformation:
Im Sommer 2021 hat das Kabinett die gemeinsame Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung und des Sozialministeriums „Orte des Gemeinwesens“ mit den beiden Teilprogrammen „Soziale Orte“ und „Orte der Demokratie“ beschlossen. Für die „Sozialen Orte“ sind im aktuellen Doppelhaushalt 2023/24 pro Jahr jeweils vier Millionen Euro eingeplant.
Die Förderung legt einen Schwerpunkt auf den ländlichen Raum und auf benachteiligte Stadtteile: Gefördert werden Soziale Orte und Orte der Demokratie in Gemeinden mit weniger als 40.000 Einwohnern oder mit einem konkreten, bedarfsorientierten Stadtteilbezug.
Es wird die Schaffung, in Ausnahmefällen auch die Weiterführung oder die Erneuerung von „Sozialen Orten“ mit Personal- und Sachkosten finanziert. Wenn es zum Aufbau oder der Weiterführung eines „Sozialen Ortes“ unbedingt nötig ist, sind auch bauliche Investitionskosten für „Soziale Orte“ bis zu einer Höhe von 50.000 Euro förderfähig. Der Fördersatz beträgt regelmäßig 90 Prozent, in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen ist eine Vollfinanzierung möglich. Eigenmittel bzw. Eigenleistungen sollen erbracht werden, da auch durch Eigenleistungen das Engagement des lokalen Gemeinwesens belegt wird.
Mit den Orten des Gemeinwesens sollen gemeinnützige Vereine, Verbände oder Gesellschaften, aber auch Kommunen gefördert werden. Maßnahmen können mit einer maximalen Dauer von bis zu einem Jahr gemäß aktueller Bekanntmachung bewilligt werden.
Bisher wurden durch die Sächsische Aufbaubank (SAB) 61 Projekte als „Soziale Orte“ bewilligt.
Weitere Informationen: https://www.sms.sachsen.de/soziale-orte.html
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