Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) hat den Regionalplan des Planungsverbandes Region Chemnitz genehmigt. Der neue Regionalplan ist der verbindliche Rahmen für die mittelfristige Entwicklung der Region. Er bedeutet Planungs- sowie Investitionssicherheit und ist Grundlage künftiger Fachplanungen, wie zum Beispiel die Verkehrs- oder die Schulnetzplanung.

Zu der sachsenweit größten Planungsregion gehören der Erzgebirgskreis, der Vogtlandkreis, die Landkreise Zwickau und Mittelsachsen sowie die Kreisfreie Stadt Chemnitz. In der Planungsregion leben mehr als 1,4 Millionen Menschen auf einer Fläche von über 6 500 Quadratkilometern.

Staatsminister Thomas Schmidt: „Ich bin froh, dass die Planungsregion, die das Gebiet der Stadt Chemnitz sowie der Landkreise Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Vogtlandkreis und Zwickau umfasst, mit der Genehmigung des Regionalplanes endlich die wichtige Grundlage für ihre weitere Entwicklung hat. Aus meiner Sicht bedarf es künftig deutlich kürzerer Planungsprozesse, um die raumordnerische Sicherung der wirtschaftlichen Grundlagen unseres Landes aber auch die Umsetzung fachplanerischer Inhalte effektiver umzusetzen.“

Mit der Genehmigung des Regionalplanes konnte ein langjähriger Planungsprozess abgeschlossen werden. Allerdings konnte das SMR nicht alle Teile des Regionalplanes genehmigen. Dies betrifft unter anderem die Steuerung der Photovoltaik und Planungen im Bereich der Rohstoffsicherung. Eine besondere Herausforderung der Genehmigung war die bisherige Windenergieplanung in Teilbereichen des Plangebietes.

Die Fortgeltung der mit dieser Planung festgelegten Flächen für die Windenergienutzung war auch im Rahmen des neuen Regionalplanes abzusichern. Des Weiteren sind unter anderem noch Maßgaben bei den Festlegungen zum Siedlungsklima, bei den Grundzentren und im Bereich der Vorranggebiete Landwirtschaft umzusetzen. Hierzu ist der Plan zu überarbeiten.

Hintergrund

Die Raumordnung ist eine räumliche Gesamtplanung. Sie wird in Sachsen zum einen auf Landesebene und zum anderen durch die vier Regionalen Planungsverbände wahrgenommen. Diese setzen ihrerseits mit dem Regionalplan verschiedene Handlungsaufträge des Landesentwicklungsplanes 2013 um. Die Landes- und Regionalplanung bildet als überfachliche und zusammenfassende Planung den raumordnerischen Rahmen für die speziellen Fachplanungen (zum Beispiel im Bereich des Freiraums, der Verkehrsplanung, Rohstoffsicherung oder Schulnetzplanung) und die Siedlungsentwicklung der Kommunen.

Leitvorstellung der Raumordnung ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an Flächen mit ihren ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung führt. Eine zentrale Aufgabe der Raumordnung ist es hierbei, fachübergreifende, mittelfristig angelegte Raumordnungspläne aufzustellen. Anhand dieser werden raumbedeutsame Einzelvorhaben auf ihre Vereinbarkeit mit der angestrebten Entwicklung geprüft.

Eine Herausforderung des Genehmigungsverfahrens bestand in der mit dem Regionalplan vorgenommenen planerischen Überlagerung der Windenergieplanung im Bereich des früheren Landkreises Döbeln und des dort in Folge der Verwaltungsreform 2008 fortgeltenden Regionalplans Westsachsen 2008 und im Bereich der Teilfortschreibung Windenergie 2005 der ehemaligen Planungsregion Chemnitz-Erzgebirge. Hier war es erforderlich, die Voraussetzungen für ein Fortbestehen der bisherigen Vorrang- und Eignungsgebiete Wind zu schaffen.

Weitere Informationen:
www.landesentwicklung.sachsen.de

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