Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der Freien Berufe werden vom sächsischen Wirtschaftsministerium unterstützt, um die Herausforderungen der Transformation erfolgreich bewältigen zu können. Die Beratungsförderung ist dafür ein bewährtes Instrument, das auch zu den Themen Personalentwicklung und Fachkräftesicherung genutzt werden kann.
„Die Beratungsförderung kennen und nutzen die sächsischen Unternehmen bereits. Für den Beratungsschwerpunkt Personalentwicklung und Fachkräftesicherung stellen wir nun zusätzliche drei Millionen Euro bereit. Damit können sich die Unternehmen professionell zu zahlreichen Fragestellungen beraten lassen und damit besser aufstellen“, so Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig.
Die Fragestellungen der Unternehmen dazu sind vielfältig. Sie reichen von der Einführung flexibler, zukunftsfähiger Arbeitszeitmodelle über das Management betriebsinterner Transformationsprozesse bis zu Aktivitäten moderner Personalgewinnung und -bindung. Auch für die Gewinnung von Arbeits- und Fachkräften auf dem internationalen Arbeitsmarkt ist häufig externes Knowhow gefragt.
Mit der Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wurden zahlreiche erleichternde Zugangsmöglichkeiten in den deutschen Arbeitsmarkt geschaffen. Insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen fehlt jedoch oft die Erfahrung im internationalen Recruiting. Auch hier greift unsere Beratungsförderung. Nutzen Sie diese Chance und holen Sie sich über kompetente Personaldienstleister eine fachkundige Beratung zur Gewinnung von internationalen Fach- und Arbeitskräften in Ihr Unternehmen“, so Minister Dulig weiter.
Gefördert werden Beratungen im Umfang von mindestens fünf Beratungstagen mit einem Zuschuss von bis zu 50 Prozent und maximal 10.000 Euro im Jahr.
Eine Übersicht mit potenziellen Personaldienstleistern finden Sie auf der Webseite des Zentrums für Fachkräftesicherung und Gute Arbeit Sachsen (ZEFAS) – www.zefas.sachsen.de.
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