Sächsische Existenzgründer können ab sofort bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) Mikrodarlehen für ihre Vorhaben beantragen. Möglich sind zinsverbilligte Darlehen von bis zu 30.000 Euro aus Haushaltsmitteln des Freistaates für Existenzgründungsvorhaben in Sachsen. Die Laufzeit der Darlehen beträgt maximal sechs Jahre, davon ein Jahr tilgungsfrei. Anträge nimmt die SAB ab sofort digital im Förderportal entgegen.
Die Mikrodarlehen zielen zum einen darauf ab, die Gründung einer nachhaltigen selbstständigen oder freiberuflichen Existenz zu unterstützen. Zum anderen sollen sie bestehende junge Unternehmen oder freiberufliche Existenzen festigen. Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten.
Die Mikrodarlehen sind Bestandteil des im Herbst 2023 vorgestellten Programms »Darlehen für den Mittelstand« (DFM), mit dem der Freistaat Sachsen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützt. Es bietet eine maßgeschneiderte, ergänzende Darlehensförderung zu den bereits etablierten Zuschussprogrammen für den sächsischen Mittelstand. Das DFM-Paket ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Unterstützung bei Gründungs-, Wachstums-, Markteinführungs- und Digitalisierungsvorhaben. Insgesamt stehen 142 Millionen Euro an Kreditmitteln für KMU zur Verfügung.
Wirtschaftsminister Martin Dulig: „Der Mittelstand ist das Herz unserer Wirtschaft. Mit dem neuen Darlehensprogramm wollen wir unseren Unternehmen ermöglichen, ihre Vorhaben erfolgreich umzusetzen und damit Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen. Gerade in den vom Strukturwandel betroffenen Regionen unterstützen wir so den Transformationsprozess. Kein Projekt ist dafür zu klein; jedes durchdachte Konzept verdient eine Chance. Die Mikrodarlehen geben mutigen Gründern Planungssicherheit und eröffnen ihnen große Chancen.“
Dr. Katrin Leonhardt, Vorstandsvorsitzende der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB), hebt die Innovationskraft Sachsens im Bereich Existenzgründungen hervor: „Das bewährte Mikrodarlehen, das seit 2006 ein essenzielles Förderinstrument darstellt, erfährt mit dem neuen Programm eine bedeutende Aufwertung.
Mit einem erhöhten Höchstbetrag von 30.000 Euro und einem attraktiven Zinssatz von jährlich zwei Prozent setzt der Freistaat klare Zeichen für die Unterstützung von Existenzgründern. Im dynamischen Umfeld der sächsischen Gründerlandschaft schaffen wir so optimale Bedingungen für innovative Start-ups und klassische Gründungen.“
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