Die Stadt Grimma setzt weiterhin konsequent auf den Glasfaser-Ausbau: Die Kommune erhielt nun einen Fördermittelbescheid, dass auch Anschlüsse unter 500 Megabit finanziert werden können, um die flächendeckende Versorgung voranzutreiben.
Im Rahmen der Gigabit-Strategie von Bund und Ländern werden auch Anschlüsse unterhalb der 500-Megabit-Aufgriffschwelle finanziert. Als direkte Reaktion auf diese Entwicklung stellte die Stadt Grimma umgehend einen Fördermittelantrag für die sogenannten „Grauen Flecken“. Die erfreuliche Nachricht, dass die Mittel in Höhe von 7,78 Millionen Euro bewilligt worden, erreichte die Stadt am 17. Januar 2024 mit dem offiziellen Förderbescheid aus dem Sächsischen Wirtschaftsministerium.
Die Förderung der „Grauen Flecken“ wird zusätzlich 2.200 Glasfaser-Anschlüsse in der Gemeinde abdecken. Bisher zielte die Förderung nur auf die sogenannten „Weißen Flecken“. Das sind mehr als 6.000 Haushalte in der Gemeinde Grimma mit einer Breitbandversorgung unter 30 Mbit/s. Im April 2022 begannen die Arbeiten an der 370 Kilometer langen Datenautobahn durch Grimma.
„In Grimma gehen wir bewusst eigene Wege beim Aufbau eines umfassenden Glasfasernetzes, denn Glasfaser ist genauso essenziell wie Strom und Wasser – eine Daseinsvorsorge, die in kommunale Hände gehört. Wir setzen nicht auf die Versprechen privater Glasfaser-Anbieter, sondern übernehmen selbst die Verantwortung. Unser Ziel ist es, Grimma zu einer der bestausgestatteten Kommune Sachsens mit Glasfaser zu machen“, so Matthias Berger, Oberbürgermeister der Stadt Grimma.
Hintergrund: Telekommunikationsdienstleistungen sind gemäß den Bestimmungen des Grundgesetzes in erster Linie privatwirtschaftliche Aufgaben. Der Staat kann jedoch unter bestimmten Bedingungen den Breitbandausbau mit Fördermitteln unterstützen, wenn private Unternehmen keinen Ausbau wegen Unwirtschaftlichkeit planen.
Demzufolge dürfen Städte oder Landkreise öffentliche Mittel nur dort für den Breitbandausbau einsetzen, wo dies rechtlich erlaubt ist. Dies ist der Fall, wenn die aktuelle Versorgung unter einer bestimmten Schwelle liegt und kein privates Telekommunikationsunternehmen innerhalb eines festgelegten Zeitraumes einen eigenwirtschaftlichen Ausbau plant.
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