Sachsens Kabinett hat am Dienstag (30.1.) ein neues Förderprogramm beschlossen, mit dem die Sanierung von belasteten Böden und Grundwasser unterstützt wird. Die neue Richtlinie knüpft einerseits an eine bestehende Förderung an. Andererseits werden EU-Schwerpunktsetzungen des EU-Fonds EFRE sowie in der bisherigen Förderung gewonnene Erkenntnisse umgesetzt.
Sachsens Umweltminister Günther: „Sachsen ist seit Generationen Industrieland. In der Vergangenheit hat das auf tausenden Flächen leider Böden und Grundwasser enorm belastet. Wenn diese Schäden beseitigt werden, beseitigen wir Gefahren für die Umwelt. Das unterstützen wir mit dem Programm.
Sanierte und gegebenenfalls entsiegelte Flächen können zudem die biologische Vielfalt stärken, wenn sie gezielt revitalisiert werden. Gegebenenfalls können diese Flächen auch wieder baulich genutzt werden. Das hilft dann, neue Inanspruchnahmen von Flächen an anderer Stelle zu vermeiden.“
Gefördert werden sollen zum einen Investitionen zur Bodensanierung sowie zur Sanierung von Grundwasserschäden, zum anderen auch die Sanierung von Flächen mit erhöhten Schadstoffgehalten, bei denen die Belastungen jedoch noch unterhalb von Gefahrenschwellen liegen.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Verursacher oder deren Rechtsnachfolger nicht mehr haftbar gemacht werden können. Nach Abschluss der Vorhaben müssen jeweils mindestens 15 Prozent der sanierten Fläche naturnahe Grünflächen sein. Ausgereicht werden die Mittel in diesem Programmteil insbesondere an Gemeinden und deren Unternehmen oder Eigenbetriebe, an kommunale Zweckverbände sowie Landkreise, aber auch an Privatleute oder Unternehmen. Der Fördersatz beträgt bis zu 77 Prozent.
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