Die Stadt möchte auch im laufenden Jahr Vereine und Verbände unterstützen, die sich in Leipzig um ankommende Flüchtlinge aus der Ukraine und aus anderen Krisenregionen kümmern. Dem Stadtrat wird deshalb im Frühjahr empfohlen, das so genannte Ukraine-Budget fortzuführen. Ein besonderer Schwerpunkt soll in diesem Jahr auf der Förderung der Integration in den Arbeitsmarkt liegen. Auch Projekte, die der Vorbereitung zur Aufnahme von Arbeit und dem Qualifikationserwerb dienen, werden unterstützt.
Damit Vereine, die bereits gefördert werden, ihre Arbeit nahtlos fortsetzen können, können bereits jetzt Restmittel des Ukraine-Budget von 2023 beantragt werden.
Um für die Überbrückungsgelder in Frage zu kommen, müssen die folgenden Kriterien erfüllt sein:
- Der Verein oder das Projekt wurde bereits 2022 oder 2023 gefördert.
- Aus den Mitteln wurden bereits Personal-, Honorar-, Mietkosten oder Aufwandsentschädigungen finanziert, die bei Wegfall der Förderung ab Januar 2024 gefährdet wären.
- Beim Förderzweck wird im ersten Quartal 2024 lediglich auf Angebote in den Bereichen soziale Beratung, sprachliche Bildung sowie die Integration in Ausbildung und Arbeit abgestellt. Kunst- und Kulturförderung wird in dieser Zeit nachrangig berücksichtigt.
Um den Aufwand für die Träger zu minimieren, können Anträge rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 und für das gesamte Jahr gestellt werden. Förderfähig sind Vorhaben und Projekte mit folgenden Inhalten:
- Förderung des Ankommens und Einlebens in die Stadtgesellschaft für Menschen, die aufgrund des Krieges aus der Ukraine oder anderen Krisenregionen flüchten mussten.
- Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in der Leipziger Stadtgesellschaft sowie Projekte zur Stärkung von Demokratieverständnis und politischer Bildung.
- Förderung von Projekten, die dem Qualifikationserwerb oder der Integration von Ukrainern und Ukrainerinnen sowie anderen migrierten Menschen in den Arbeitsmarkt dienen.
Die Anträge auf Fördermittel können ab sofort digital eingereicht werden. Das elektronische Formular, die vollständige Ausschreibung, die Fördermodalitäten sowie weitere Hinweise und die Kontaktdaten gibt es online unter www.leipzig.de/foerderung-ukraine-hilfe.
Nach dem Beschluss kann das Antragsverfahren für alle Träger eröffnet werden. Hierzu informiert die Stadt gesondert.
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