Traditionell waren und sind Kirchen Orte der Begegnung und des Zusammenfindens. Sie sind nicht nur zentral gelegen, sondern seit jeher ein wichtiger Partner für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. In einer gemeinsamen Initiative von Bürgerinnen und Bürgern mit dem Pfarrer der ev.-luth. Kirchgemeinde am Dom Freiberg, Justus Geilhufe, konnten Teile des Pfarrhofes Großschirma, konkret das Substitutenhaus, von Juni bis Oktober 2023 zu einer Begegnungsstätte umgebaut werden.
Das aus dem 18. Jahrhundert stammende Substitutenhaus konnte im Zuge der Bauarbeiten nicht nur erhalten, sondern wieder nutzbar gemacht und erweitert werden. Das Sozialministerium förderte dieses Investitionsvorhaben mit rund 14.000 Euro.
Sozialministerin Petra Köpping: „Das Substitutenhaus konnte nun so gestaltet werden, dass es vielen Menschen einen neuen sozialen Treffpunkt bietet. Damit hat sich auch die Kirche innerhalb der Dorfgemeinschaft neu erfunden und modernisiert. Die bereits gelebte Engagementkultur ist eine gute Basis für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die wir mit unserer Förderung stärken konnten.“
Hintergrundinformation
Im Sommer 2021 hat das Kabinett die gemeinsame Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung und des Sozialministeriums „Orte des Gemeinwesens“ mit den beiden Teilprogrammen „Soziale Orte“ und „Orte der Demokratie“ beschlossen. Für die „Sozialen Orte“ sind im aktuellen Doppelhaushalt 2023/24 pro Jahr jeweils vier Millionen Euro eingeplant.
Die Förderung legt einen Schwerpunkt auf den ländlichen Raum und auf benachteiligte Stadtteile: Gefördert werden Soziale Orte und Orte der Demokratie in Gemeinden mit weniger als 40.000 Einwohnern oder mit einem konkreten, bedarfsorientierten Stadtteilbezug.
Es wird die Schaffung, in Ausnahmefällen auch die Weiterführung oder die Erneuerung von „Sozialen Orten“ mit Personal- und Sachkosten finanziert. Wenn es zum Aufbau oder der Weiterführung eines „Sozialen Ortes“ unbedingt nötig ist, sind auch bauliche Investitionskosten für „Soziale Orte“ bis zu einer Höhe von 50.000 Euro förderfähig.
Der Fördersatz beträgt regelmäßig 90 Prozent, in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen ist eine Vollfinanzierung möglich. Eigenmittel bzw. Eigenleistungen sollen erbracht werden, da auch durch Eigenleistungen das Engagement des lokalen Gemeinwesens belegt wird.
Mit den Orten des Gemeinwesens sollen gemeinnützige Vereine, Verbände oder Gesellschaften, aber auch Kommunen gefördert werden. Maßnahmen können mit einer maximalen Dauer von bis zu einem Jahr gemäß aktueller Bekanntmachung bewilligt werden.
Bisher wurden durch die Sächsische Aufbaubank (SAB) 45 Projekte als „Soziale Orte“ bewilligt.
Weitere Informationen: https://www.sms.sachsen.de/soziale-orte.html
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