Medienberichten zufolge gehen sieben Betreuungsvereine in Sachsen gerichtlich dagegen vor, dass der Freistaat ihre Arbeit unzureichend finanziert. Die Fördersumme ist bisher auf 44.000 Euro pro Jahr und Verein gedeckelt – das hatte die Landtagsmehrheit Ende 2022 mit dem „Zweiten Gesetz zur Anpassung von Vorschriften mit Bezug zur Justiz“ geregelt.
Dazu sagt der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Rico Gebhardt: „Oft ist es für Vereine und Verbände ein echter Kampf, wenn es darum geht, genug Geld für ihre Arbeit zu erhalten – leider ist das auch in diesem Fall so. Dies missachtet die Leistung jener tausenden Menschen in Sachsen, die ehrenamtlich Familienangehörige oder andere hilfsbedürftige Personen im Alltag begleiten und sich um sie kümmern.
Sie brauchen den professionellen Rat der Betreuungsvereine und müssen sonst mit privaten Mitteln einspringen. Dieser Zustand ist unhaltbar. Sachsen muss, wie andere Bundesländer auch, hauptamtliche Stellen für die Vereine finanzieren!
Wir hatten 2022 vor der Verabschiedung des Gesetzes gefordert (Drucksache 7/11520), pauschal die Grundvergütung der Betreuungsvereine in Kreisfreien Städten auf 90.000 Euro und für Betreuungsvereine in den Landkreisen auf 100.000 Euro zu erhöhen. Die Koalition hat das abgelehnt, obwohl die Betreuungsvereine schon damals ihre unzureichende Ausstattung kritisiert hatten.
Ich hatte kritisiert, dass die Grundvergütung den bundesgesetzlichen Kriterien widerspricht und die Vereine mit Vorgaben gegängelt werden, wonach sie sich zusätzliche Budgets ,verdienen müssen‘ – etwa durch Veranstaltungen. Leider haben wir mit der Kritik Recht behalten, dass die finanzielle Ausstattung nicht auskömmlich ist. Jetzt haben die ersten Vereine Klage eingereicht. Ich bin gespannt auf die kommenden Gerichtsurteile.“
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