Katja Meier besuchte heute die Justizvollzugsanstalt Chemnitz, um sich über zwei Neuerungen in Sachsens zentraler Frauenanstalt persönlich zu informieren – das Pilotprojekt der Telemedizin sowie die 2023 in Betrieb genommene Suchttherapiestation.
Das Pilotprojekt Telemedizin
Die JVA Chemnitz ist, neben der JVA Torgau, Pilotanstalt für das zweijährige Projekt „Telemedizin“. Für die medizinische Versorgung Gefangener gilt das Äquivalenzprinzip, d. h. ihnen stehen grundsätzlich dieselben medizinischen Leistungen wie gesetzlich Krankenversicherten zu.
Die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung erfolgt durch Anstalts- und Honorarärzte, wobei die Personalgewinnung angesichts des Fachkräftemangels herausfordernd sein kann. Mit dem Pilotprojekt der Telemedizin wird erprobt, ob die Telemedizin als ergänzende Komponente der medizinischen Versorgung hier Abhilfe schaffen kann.
Justizministerin Katja Meier: „Die Pilotierung der Telemedizin im sächsischen Vollzug verdeutlicht die Innovationskraft der sächsischen Justiz. Damit schaffen wir eine sinnvolle und digitale Ergänzung zum bisherigen System der medizinischen Versorgung im Justizvollzug. Gleichwohl wird die Telemedizin auch zukünftig den persönlichen Kontakt zwischen Patientinnen und Patienten und einer Ärztin oder einem Arzt nicht ersetzen. Für mich ist gut vorstellbar, dass wir nach einer abschließenden Auswertung der Pilotphase entscheiden, auch in weiteren sächsischen Vollzugsanstalten die Nutzung der Telemedizin zu ermöglichen.“
Für das Pilotprojekt wurde nach einer europaweiten Ausschreibung dem im Justizvollzug anderer Bundesländer bereits erfahrenen Bieter A+ Videoclinic GmbH der Zuschlag erteilt. Im Rahmen der Pilotphase werden allgemeinärztliche, dermatologische sowie psychiatrische Sprechstunden und ein rund um die Uhr Notfall- bzw. Bereitschaftsdienst durch Videoclinic bereitgestellt. Im Rahmen der Untersuchungen kommen elektronische Geräte, z.B. Stethoskop und Dermathoskop zum Einsatz. Die Zuschaltung eines Videodolmetschers ist jederzeit möglich.
Das Angebot wird von den Gefangenen gut angenommen. Seit Mai 2023 konnten fast 300 Behandlungen in der JVA Chemnitz stattfinden. Für den medizinischen Dienst und die Be-diensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes stellt dies eine enorme Entlastung dar, da personalintensive Ausfahrten in externe Arztpraxen und Krankenhäuser vermieden werden. Die Pilotphase wird Ende 2024 abgeschlossen sein.
Die Suchttherapiestation
Eine nicht unerhebliche Anzahl Gefangener weist eine Suchtmittelproblematik auf. Suchterkrankungen und Suchtmittelmissbrauch sind bedeutende Einflussfaktoren auf straffälliges Verhalten. Um der Suchtproblematik Gefangener zu begegnen, sind im sächsischen Justizvollzug abgestufte Motivations-, Beratungs- und Behandlungsangebote eingerichtet. Zudem haben alle Gefangenen Zugang zur externen Suchtberatung, die durch freie Träger anerkannter Suchtberatungsstellen durchgeführt wird.
Justizministerin Katja Meier: „Die bestmögliche suchttherapeutische Behandlung ist eine wichtige Voraussetzung, um den gesetzlichen Resozialisierungsauftrag des Justizvollzuges erfolgreich umzusetzen. Ich freue mich daher, dass wir in dieser Legislaturperiode in diesem Bereich auch im Frauenvollzug der Justizvollzugsanstalt Chemnitz große Schritte nach vorn gehen konnten. Das erweiterte Angebot an Suchttherapiemöglichkeiten im Frauenvollzug, stärkt die Resozialisierung der Strafgefangenen und trägt somit zu einer friedlicheren sowie sicheren Gesellschaft in Sachsen bei.“
Bereits im Juni 2014 wurde die erste Suchttherapiestation im sächsischen Justizvollzug in der JVA Zeithain eröffnet. Die Unterbringung der Gefangenen erfolgt dort aktuell in zwei Wohn-gruppen mit insgesamt 14 Therapieplätzen. Eine weitere Suchttherapiestation für Jugend-strafgefangene mit 11 Therapieplätzen hat im Juni 2017 in der JSA Regis-Breitingen ihren Betrieb aufgenommen.
Anfang 2023 die Suchttherapiestation für Frauen in der JVA Chemnitz mit 12 Plätzen in Be-trieb genommen. Eine eigene Station mit Therapie- und Gruppenräumen stehen dem multi-professionellen Team für die auf 12 bis 18 Monate angelegte Behandlung der betroffenen Frauen zur Verfügung. Damit wird ein wichtiges Vorhaben der Sächsischen Staatsregierung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, der den Ausbau von Suchtherapiestationen für weibliche Strafgefangene vorsieht.
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