Seit vielen Jahren fordert die Linksfraktion ein modernes Integrations- und Teilhabegesetz. Bereits in der vergangenenWahlperiode und zuletzt 2022 (Drucksache 7/10059) hat siedazu Gesetzesentwürfe vorgelegt. Nun gibt es einen Entwurf der Koalition, der auch infolge des Drucks der demokratischen Zivilgesellschaft zustande gekommen ist. Dazu hörte der Sozialausschuss heute Sachverständige.
Offensichtlich auf Einladung der AfD-Fraktion war auch der Jurist Ulrich Vosgerau anwesend. Berichten zufolge hatte er an jener Geheimkonferenz in Potsdam teilgenommen, bei der AfD-Mitglieder mit weiteren Akteuren der extremen Rechten über die millionenfache Deportation von Menschen aus Deutschland debattierten.
Die asylpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Juliane Nagel, erklärt:
„Sachsen hat seit 1990 fast eine Million Einwohnerinnen und Einwohner verloren. Unser Ziel ist es, zugewanderte Menschenzum Teil der Gesellschaft zu machen. Das bedeutet auch, sie so schnell wie möglich von Sozialleistungen unabhängig zu machen.
Es ist gut, dass die Koalition ein Integrations- und Teilhabegesetz entworfen hat. Allerdings weist es an vielen Stellen gravierende Defizite auf. Zahlreiche Anregungen aus den Beteiligungsprozessen blieben unberücksichtigt. Die große Schwäche des Entwurfs ist seine Unverbindlichkeit: Offensichtlich haben sich die kommunalen Interessenverbände erfolgreich dagegen gewehrt, Integrationsleistungen zurPflichtaufgabe zu machen.
Wir schlagen stattdessenkommunale Teilhabezentren und verbindliche Instrumente wieMigrationsräte und Migrationsbeauftragte vor. Auch die Finanzierung bleibt im Regierungsentwurf unklar. Wir schlagen einen kommunalen Mehrbelastungsausgleich und eine jährliche kommunale Integrationspauschale in Höhe von 25 Millionen Euro vor. Die Integrations- und Beratungsleistungen freier Träger sollen institutionell gefördert werden.
Wir kritisieren, dass Integrationsleistungen nach Aufenthaltsstatus differenziert werden und eine starke Orientierung auf die wirtschaftliche Nützlichkeit von Eingewanderten verankert wird. Teilhabe und Unterstützung müssen allen zustehen, egal wie sie den Weg nach Sachsen gefunden haben. Integration in allen gesellschaftlichen Bereichen muss ohne Wenn und Aber gefördert werden.
Dass sie ein wechselseitiger Prozess zwischen Hinzukommenden und der Aufnahmegesellschaft ist, wird in der Präambel des Regierungsentwurfs zwar bekundet, aber eben nicht geregelt. Vielmehr durchzieht der Geist von Assimilation und Unterordnung das Gesetz.
Es spricht Bände über die AfD, dass sie Vosgerau für die heutige Anhörung eingeladen und daran festgehalten hat. Diese Partei steht inzwischen öffentlich zu ihren Plänen, Millionen Menschen zu deportieren, deren Herkunft, Aussehen oder Denkweise ihnen nicht passen. Diese Planungen reichen bis in die höchste Ebene der AfD.“
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