Die Direktzahlungen für die sächsischen Landwirtinnen und Landwirte gehen seit Freitag (26.1.) auf den Konten der Betriebe ein. Die Bundeskasse hat die Zahlungen am Donnerstag angewiesen. In den nächsten Tagen wird den sächsischen Landwirtinnen und Landwirten der entsprechende Bescheid zugestellt. Zudem wird bis Ende Januar die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete von der Hauptkasse Sachsen ausgezahlt.
Für entstandene Nachteile können die Landwirtinnen und Landwirte ab Anfang März einen Nachteilsausgleich über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank beantragen. Dieser pauschale, einmalige Nachteilsausgleich beträgt ein Prozent der Direktzahlungen, wobei eine Bagatellgrenze von 50 Euro gilt.
Landwirtschaftsminister Wolfram Günther: „Ich bedaure es persönlich, dass es zu Vertrauensverlust, Verärgerung, Verunsicherung und Mehraufwand gekommen ist. Ich bin sehr dankbar für den Einsatz aller Beteiligten, der es ermöglicht hat, dass die Zahlungen jetzt auf den Weg gehen konnten.“
Weil der GAP-Strategieplan und andere rechtliche Grundlagen, die den Zahlungen für die laufende Förderperiode zugrunde liegen, mit großer Verspätung verabschiedet wurden und die Regelungen für die Förderperiode wesentlich komplexer geworden sind, musste Software im großen Umfang neu programmiert werden. Dabei kam es bei der Programmierung eines Moduls zu Verzögerungen.
In der Folge wurden die Direktzahlungen nicht wie gewohnt im Dezember des Antragsjahres ausgezahlt, sondern rund 30 Tage später. Der Gesetzgeber hat für die Auszahlung einen Zeitraum von Dezember des Antragsjahres bis Juni des Folgejahres festgelegt.
Die Direktzahlungen umfassen die Einkommensgrundstützung und die Zahlungen für Junglandwirte, Umverteilungseinkommensstützung, Ökoregeln und Tierprämien (sogenannte gekoppelte Zahlungen für die Haltung von Mutterkühen sowie Mutterschafen und -ziegen).
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