Morgen stimmt der Landtag über den Gesetzentwurf der Linksfraktion ab (Drucksache 7/12706), den 16- und 17-Jährigen in Sachsen nicht nur die Teilnahme an der Europawahl zu ermöglichen, sondern sie auch bei Kommunal- und Landtagswahlen sowie in die Volksgesetzgebung einzubeziehen. Dazu sagt Anna Gorskih, demokratiepolitische Sprecherin der Linksfraktion:
„Die Mehrheit der Bundesländer hat das Wahlalter bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre gesenkt. Sachsen hingegen steuert auf eine Situation zu, bei der die 16- und 17-Jährigen am 9. Juni 2024zwar das Europaparlament wählen, aber nicht an den unmittelbar bedeutsamen Entscheidungen vor Ort teilnehmen dürfen. Das wäre absurd.
Mit Berlin hat kürzlich ein weiteres Land mit CDU-Regierungsbeteiligung das Wahlalter für Jugendliche auf 16 Jahre gesenkt. Inzwischen ist der Anblick der sich gegen die Absenkung des Wahlalters stemmenden sächsischen Union nur noch peinlich.
Auch in der Anhörung im Landtag wurde deutlich, dass wir weder an den Altersgrenzen der Strafmündigkeit noch an der Altersgrenze für den Führerschein oder an der generellen Volljährigkeit etwas ändern müssen, wenn wir das Kommunal- und Landtagswahlrecht ab 16 einführen. Das sind Scheinargumente.
Wer schon früh mitwählen darf, kann und wird sich auch später regelmäßig beteiligen. Je früher man mit dem Wählen beginnt, desto selbstverständlicher wird es später sein. Die Senkung des Wahlalters ist also ein überfälliger Schritt und ein wichtiger Beitrag nicht nur zur politischen Mitbestimmung der jungen Generation, sondern auch zur Sicherung der Demokratie als Ganzes.
Die CDU muss ihre Blockadehaltung aufgeben. Es ist unglaubwürdig, wenn sie jungen Menschen die Reife zum Wählen abspricht. 16-Jährige dürfen ohne Beschränkungen Mitglied der CDU werden, in Sachsen die CDU dann aber nicht wählen. Das Wahlrecht ist ein Grundrecht und steht allen Menschen ohne ,Qualifikationsprüfung‘ zu!“
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