Für ein Beratungsgespräch oder die Abgabe eines Antrages im Sachgebiet Ausbildungsförderung im Amt für Jugend und Familie ist es ab sofort möglich, einen Onlinetermin zu vereinbaren. Damit können Wartezeiten vermieden werden. Termine können immer für die Beratungstage Dienstag und Donnerstag vereinbart werden. Die Terminbuchung ist unter terminvereinbarung.leipzig.de möglich.
Eine Vorsprache während der Öffnungszeiten ohne Termin ist ebenfalls möglich. Dabei kann es aber zu Wartezeiten kommen.
Das Sachgebiet Ausbildungsförderung im Amt für Jugend und Familie ist für die Bearbeitung der Anträge auf Ausbildungsförderung im schulischen Bereich und der Berufsakademien Sachsen zuständig. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz ermöglicht, dass Jugendliche und junge Erwachsene eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung absolvieren können – unabhängig davon, ob die finanzielle Situation ihrer Familie diese Ausbildung zulässt oder nicht.
Ebenso obliegt dem Sachgebiet Ausbildungsförderung die Bearbeitung der Leistungen nach der Sächsischen Schülerunterbringungsleistungsverordnung. Diese Leistungen können Internats- und Berufsschüler mit Hauptwohnsitz in Leipzig beantragen, die während ihrer Schulzeit außerhalb von Leipzig untergebracht sind und denen aufgrund der notwendigen auswärtigen Unterbringung erhöhte Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung entstehen.
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