Das Angebot der Kurzzeitpflege in Sachsen soll ausgebaut werden. Dafür hat das Kabinett heute eine Richtlinie des Sozialministeriums zur Förderung von neuen Kurzzeitpflegeplätzen im Freistaat Sachsen gebilligt. Durch das Investitionsprogramm sollen ab 2024 zunächst 200 neue Plätze zur kurzzeitigen Unterstützung pflegebedürftiger Menschen und zur Entlastung pflegender Angehöriger mit einem Gesamtvolumen von bis zu 20 Millionen Euro geschaffen werden.
Dafür stehen im Haushalt des Sozialministeriums im kommenden Jahr 5,2 Millionen Euro bereit. Über die weitere Ausstattung des Programms im nächsten Doppelhaushalt wird der Sächsische Landtag entscheiden.
Sozialministerin Petra Köpping: „Mit dem Programm wollen wir die pflegerische Versorgung in Sachsen weiter verbessern. Wir setzen einen wichtigen Impuls, um die häusliche Pflege zu stärken und pflegende Angehörige spürbar zu entlasten. Gerade nach einem Krankenhausaufenthalt, in der Urlaubszeit oder in Krisensituationen wird die Kurzzeitpflege zu einem sicheren Anker, der eine gute Versorgung auch in diesen Übergangszeiten ermöglicht.“
Die Kurzzeitpflege greift vor allem dann, wenn nach einem Krankenhausaufenthalt ein Pflegebedarf entsteht oder sich verstärkt und die Pflege erst noch organisiert werden muss. Auch in Krisen- oder Urlaubssituationen, in denen eine häusliche Pflege vorübergehend nicht sichergestellt werden kann, besteht die Möglichkeit für eine pflegerische Versorgung bis zu acht Wochen pro Jahr in einer stationären Pflegeeinrichtung.
Derzeit (Stand: 01.10.2023) stehen in Sachsen 857 Plätze in Kurzzeitpflegeeinrichtungen oder in dafür festgelegten Heimbereichen zur Verfügung. Hinzu kommen 284 einzelne, in Pflegeheime „eingestreute“ Plätze, die bei Bedarf flexibel als Kurzzeitpflegeangebot genutzt werden können.
Mit dem Förderprogramm soll die pflegerische Infrastruktur weiter ausgebaut und die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze möglichst in allen Landkreisen und kreisfreien Städten erhöht werden. Für jeden neu geschaffenen Platz in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung oder in einem eigens dafür festgelegten Heimbereich ist eine Förderung für Neu- oder Erweiterungsbauten in Höhe von bis zu 100.000 Euro möglich. Für Um- und Ausbaumaßnahmen beträgt die Förderung maximal 75.000 Euro pro Platz. Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank.
Weitere Fördermodalitäten sind durch die „Richtlinie zur Förderung von neuen Kurzzeitpflegeplätzen im Freistaat Sachsen (FRL KZP)“ geregelt, die nach der Veröffentlichung Mitte Januar 2024 in Kraft treten wird. Das Sozialministerium gibt unmittelbar danach den Aufruf zur Antragstellung mit Fristen und weiteren Formalitäten im Amtsblatt bekannt und informiert dazu auch die Pflegeverbände.
Keine Kommentare bisher