Die Stadt Leipzig hat die Richtwerte für die Kosten der Unterkunft (KdU) überprüft. Es ergibt sich nur für Haushalte mit fünf Personen eine Anhebung, diese beträgt monatlich 28,92 Euro. Alle anderen Richtwerte für die Kosten der Unterkunft gelten unverändert weiter. Darüber hinaus wird die Höhe der Heizkosten, bis zu der nicht überprüft wird, angehoben (Nichtprüfungsgrenze).

Grund für die weitgehende Beibehaltung der Richtwerte: Die Anpassung der Richtwerte im Oktober 2022 erfolgte anhand der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes und betrug damals + 10,1 Prozent.

Bei der jetzt vorgenommenen Überprüfung ist das Sozialamt nach einem sogenannten „Schlüssigen Konzept“ vorgegangen und hat dafür unter anderem die Daten für den Leipziger Mietspiegel 2022, der im Juni dieses Jahres veröffentlicht wurde, genutzt. Das Ergebnis zeigt, dass der Verbraucherpreisindex stärker gestiegen ist als die Mietpreisentwicklung.

Die neue Verwaltungsrichtlinie wurde jetzt durch Oberbürgermeister Burkhard Jung in seiner Dienstberatung bestätigt. Die neuen Werte gelten ab 1. Januar 2024. Der Stadtrat wird in seiner nächsten Sitzung informiert.

Für das Gebiet der Stadt Leipzig gelten dann die folgenden Beträge:

Größe der BedarfsgemeinschaftRichtwerte für die BruttokaltmieteNichtprüfungsgrenze Heizkosten
aktuellneuDifferenz
1 Person345,79 €55,84 €69,61 €+ 13,77 €
2 Personen450,00 €74,46 €92,81 €+ 18,35 €
3 Personen586,63 €93,08 €116,01 €+ 22,93 €
4 Personen671,44 €105,49 €131,48 €+ 25,99 €
5 Personenneu 782,46 €117,90 €146,49 €+ 28,59 €
jede weitere Person79,33 €12,42 €14,70 €+ 2,28 €

Für die Kosten der Unterkunft und Heizung wurden im Jahr 2023 von der Stadt Leipzig rund 140 Millionen Euro ausgegeben.

Im Zeitraum Januar bis Dezember 2023 erhielten monatlich durchschnittlich 31.000 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II. Im Jahr zuvor waren es 30.500 Haushalte.

Empfohlen auf LZ

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar