Die Linksfraktion fordert von der Staatsregierung Daten zum Umgang mit Meldedaten und zu deren Schutz (Drucksache 7/15137). Dazu sagt Antje Feiks, Sprecherin für Datenschutz: „Die Digitalisierung bringt es mit sich, dass nicht nur massenhaft personenbezogene Daten gespeichert, sondern auch technisch einfach und millionenfach abgerufen werden können. Es erklärt sich von selbst, dass Kontrolle wichtiger wird, um das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu sichern.
In Deutschland ist es selbstverständlich, dass alle Bürgerinnen und Bürger in ihrer Kommune erfasst sind – anders als in Staaten ohne Melderegister. Die Meldedaten, also persönliche Stammdaten zu jedem in Sachsen lebenden und registrierten Menschen, bilden einen wichtigen Kernbestand. Dieser muss ordnungsgemäß verwaltet und verwendet werden. Jeglicher Missbrauch muss verhindert werden, nicht nur jener durch Polizeibeamte, von denen manche mit zweckwidrigen Abfragen auffielen. Zugriffe auf Meldedaten werden kaum kontrolliert.
Bisher fehlen in Sachsen Missbrauchsbeispiele im Bereich der Meldedaten. Ist das Ausdruck eines beispielgebenden Datenschutzes oder eine Folge von Unwissen und Intransparenz infolge mangelnden Datenschutzes? Wir gehen zunächst von ersterem aus. Eine verlässliche Antwort kann allerdings nur eine Analyse zum Datenschutz im Bereich der Meldedaten erbringen. Wir wollen herausfinden, wie der Staat unsere Meldedaten nutzt und welche Vorkehrungen er trifft, um sie zu schützen.
Unsere Anfrage ist nur auf den ersten Blick sehr umfangreich: Wir stellen dieselben Fragen zu allen relevanten Ämtern, Behörden und sonstige öffentlichen Stellen. Diese sind zahlreich, weil es überall Bezüge zu Meldedaten gibt. Alle Bereiche der Verwaltung, die Meldedaten erheben oder anfordern können, werden gesondert abgefragt – insbesondere vor dem Hintergrund der Datenschutz-Grundverordnung. Es handelt sich um überschaubare Fragekomplexe jeweils für eine Vielzahl von Nutzerinnen und Nutzern.
Die Große Anfrage unternimmt den Versuch, nicht nur hier und dort nach ein paar augenscheinlichen oder vermuteten Mängeln ‚herumzustochern‘. Vielmehr zielen wir auf ein systematisches Bild vom Niveau des Datenschutzes in Sachsen, wo tausende Zugriffsberechtigte jährlich millionenfach Meldedaten abrufen. Datenschutz in der digitalen Welt ist Grundrechteschutz – aber eben nur dann, wenn er durch die Verantwortlichen systematisch umgesetzt wird. Im Extremfall kann er Menschen davor schützen, Opfer von Straftaten zu werden.“
Die Antwortfrist der Staatsregierung läuft bis zum 20. Februar 2024.
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