Sachsens Regierung hat sich auf einen Nachteilsausgleich verständigt, den Sachsens Landwirte wegen der verzögerten Auszahlungen von EU-Agrarsubventionen (Direktzahlungen) beantragen können. Darüber hat Landwirtschaftsminister Wolfram Günther heute das Kabinett informiert. Der Ausgleich soll einmalig und pauschalisiert ausgezahlt werden.
Die Pauschale wird standardisiert ermittelt und deckt Kosten wie zum Beispiel Zinslasten für etwaige Überbrückungskredite, etwaige Stundungsgebühren oder gegebenenfalls anfallende Beratungsleistungen. Die Bagatellgrenze liegt bei 50 Euro. Im Ergebnis wird ein Prozent der Summe der Direktzahlungen bereitgestellt.
Agrarminister Günther: „Die Agrarförderung gerade im Bereich der Direktzahlungen ist mittlerweile hochkompliziert. Die vielen neuen und spät beschlossenen Regelungen mussten in die Antragssoftware integriert werden. Aus technischen Gründen und wegen des Fachkräftemangels verzögert sich das Verfahren. Das ist bedauerlich. Daher haben wir mit dem Nachteilsausgleich eine Lösung gefunden, die mögliche Belastungen der Landwirtschaftsbetriebe kompensiert. Gleichzeitig arbeiten wir mit oberster Priorität an einer möglichst schnellen Auszahlung.“
Der Nachteilsausgleich soll nach Auszahlung der Direktzahlungen so einfach wie möglich und digital beantragt werden können. Antrags- und Auszahlungsstelle soll die Sächsische Aufbaubank (SAB) sein. Mit einer Auszahlung der Direktzahlungen selbst rechnet das Ministerium weiterhin bis spätestens Ende Februar kommenden Jahres.
Die Direktzahlungen an die Landwirte sind jährliche EU-Förderungen, welche die Landwirte flächenbezogen je Hektar erhalten. Sachsen hat sie bisher jeweils Ende Dezember für das folgende Jahr und somit zum frühestmöglichen Zeitpunkt ausgezahlt. Die Auszahlungen sind nach EU-Recht jeweils in einem Zeitraum von Dezember bis einschließlich Juni zu leisten.
In Deutschland wird die Agrarförderung über die Länder beantragt und ausgereicht. In Sachsen profitieren rund 7.000 landwirtschaftliche Unternehmen von den Direktzahlungen in Höhe von circa 240 Euro je Hektar und Jahr.
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