Der Kampf gegen Rechtsextremismus ist und bleibt eine enorme Herausforderung. Die sächsische Staatsregierung verfolgt bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus einen breiten Politikansatz: Stärken durch allgemeine Demokratie- und Wertebildung, Beraten mit vielfältigen Unterstützungsangeboten und Einschreiten durch frühzeitige Aufklärung und effektive Repression. Das im Jahr 2021 beschlossene Gesamtkonzept gegen Rechtsextremismus steht auf diesen drei Säulen; dessen Maßnahmenteil wird jährlich überprüft und fortgeschrieben.
In der heutigen Kabinettssitzung wurde zum aktuellen Umsetzungsstand des Gesamtkonzepts gegen Rechtsextremismus berichtet.
Staatsminister Armin Schuster: „Viele Maßnahmen verstehen wir als Daueraufgabe, bleiben am Ball und setzen fortlaufend neue Akzente. Das betrifft beispielsweise die Arbeit des Verfassungsschutzes und der sächsischen Polizei.
So haben wir im Januar beim Landeskriminalamt Sachsen die „Zentrale Ansprechstelle für Opfer (rechts-)extremistischer Bedrohungen“ eingerichtet und gemeinsam mit der Generalstaatsanwaltschaft einen Leitfaden „Rassistisch motivierte Straftaten erkennen und konsequent verfolgen“ erarbeitet und der Polizei sowie den Staatsanwaltschaften an die Hand gegeben.
Der Verfassungsschutz setzt einen der Schwerpunkte im Kampf gegen rechts auf rechtsextremistisch genutzte Immobilien, da diese dem Szenezusammenhalt als Anlauf- und Veranstaltungsorte dienen. Positive Effekte konnte auch das gestärkte Expertennetzwerk, in dem Sicherheitsbehörden und die jeweiligen Fachbehörden zusammenarbeiten und kommunale Akteure beraten, erzielen. Damit werden Kommunen vor Ort ganz konkret unterstützt, um Strukturen und Aktivitäten der rechtsextremistischen Szene unmittelbar und langfristig entgegenzuwirken.“
Besonders hervorzuheben ist die demokratische Bildungsarbeit durch die lokalen Partnerschaften für Demokratie und des Landespräventionsrates, die auch im vergangenen Jahr die Vermittlung von Demokratie und Werteverständnis im Schulbereich und in der Erwachsenenbildung vorangetrieben haben. Die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung leistet hier ebenfalls einen wichtigen Beitrag, insbesondere mit ihren zahlreichen Veranstaltungen im ländlichen Raum Sachsens.
Auch die Forschung der Institute in den Bereichen Demokratie und politische Bildung hat für viele neue, relevante sachsenspezifische Erkenntnisse gesorgt, welche in die Arbeit der zivilgesellschaftlichen Trägerschaft einfließen und die Wirksamkeit der Demokratiearbeit unterstützen.
Staatsministerin Katja Meier: „Der Bericht zeigt, dass wir in den vergangenen zwei Jahren gute neue Werkzeuge im Kampf gegen Rechtsextremismus etablieren konnten. Dazu gehören auch die beiden Universitätsinstitute Else-Frenkel-Brunswik-Institut und die John-Dewey-Forschungsstelle für die Didaktik der Demokratie, die beide in kürzester Zeit hohe Wirksamkeit und Anerkennung gefunden haben.
Ich danke den vielen Vereinen im Land, die uns helfen, diese Werkzeuge weiter zu verbessern und uns auf vorhandene Lücken hinweisen. Aktuelle Entwicklungen zeigen uns, wie groß die Notwendigkeit ist, hier ressortübergreifend gut abgestimmt vorzugehen.
Mit dem Gesamtkonzept haben wir einen wichtigen Anfang gemacht, demokratiefeindliche Strukturen zu identifizieren, zu benennen und zu durchbrechen. Derzeit sehen wir insbesondere Antisemitismus und queerfeindliche Hetze und Gewalt als Bedrohung unseres demokratischen Miteinanders, der wir uns zukünftig verstärkt stellen werden.“
Das Zusammenspiel mit Programmen und Maßnahmen im Bund und in anderen Ländern ist essenziell für die gezielte Bekämpfung des Rechtsextremismus. Der Austausch und die Zusammenarbeit finden auf vielfältige Art und Weise statt. Das Demokratie-Zentrum Sachsen und der Landespräventionsrat gestalten die Umsetzung der Bundesprogramme „Demokratie leben“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“. Daraus erwachsen lokale Handlungsstrategien für Demokratie und gegen Extremismus in Kommunen in ganz Sachsen.
Staatsministerin Petra Köpping: „Unser gemeinsames Ziel ist es, den Rechtsextremismus im Freistaat zurückzudrängen, diejenigen, die sich ihm entgegenstellen, zu stärken und Betroffene zu unterstützen. Für eine wirksame Bekämpfung ist die Zusammenarbeit zwischen Zivilgesellschaft und Staat von herausragender Bedeutung. Wir sind eine Gesellschaft, die sich wehrt: Wehrt gegen Rassismus, Antisemitismus und das autoritäre Denken in Freund- und Feind-Kategorien.
Das Demokratie-Zentrum Sachsen in meinem Haus ist hierbei das Bindeglied zwischen dem Freistaat und der demokratischen sächsischen Zivilgesellschaft. Es koordiniert vielfältige Beratungs- und Unterstützungsangebote, die darauf abzielen, eine demokratische Gesellschaft zu stärken und zu verteidigen. Mit dem Förderprogramm Weltoffenes Sachsen wirken wir zudem seit Jahren rechtsextremistischen Bestrebungen stetig und beharrlich entgegen.“
Ein weiterer Schwerpunkt war der Ausbau der Beratungsstrukturen, die von Rechtsextremismus Betroffene und deren Umfeld möglichst niedrigschwellig ansprechen und bedarfsgerecht unterstützen.
Auch bei der Justiz wurden die für die effektive Verfolgung ideologisch und politisch motivierter Straftaten notwendigen Strukturen geschaffen. Eine zentrale Rolle kommt dabei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden zu, bei der die Zentralstelle Extremismus Sachsen (ZESA) errichtet wurde. Sie dient als zentraler Ansprechpartner für die Bereiche Terrorismus- und Extremismusbekämpfung sowie politisch motivierte Kriminalität und führt besonders herausgehobene Ermittlungsverfahren in diesem Bereich auch selbst.
Ebenfalls dort wurde die Zentrale Anlaufstelle für Opfer von Rechtsextremismus und Antisemitismus (ZORA) eingerichtet, an die sich kommunale und zivilgesellschaftliche Akteure bei extremistischen Anfeindungen, Hetze und Gewalttaten wenden können. Mit dem Gemeinsamen Leitfaden der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und des Landeskriminalamts Sachsen zu rassistisch motivierten Straftaten werden Ermittlerinnen und Ermittler in Sachsen für solche Tatmotive besonders sensibilisiert, um eine konsequente Strafverfolgung von Beginn an sicherzustellen.
Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung und das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt waren eng in den Fortschreibungsprozess eingebunden.
Hintergrundinformationen:
Das Gesamtkonzept gegen Rechtsextremismus wurde 2021 erstmals vom sächsischen Kabinett beschlossen. An dessen Erstellung und Fortschreibung wirkten das Sächsische Staatsministerium des Innern, das Justiz-, Sozial-, Kultus- und Wissenschaftsministerium sowie die Staatskanzlei und zivilgesellschaftliche Akteure mit. Das Gesamtkonzept hat eine Laufzeit von drei Jahren.
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